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§ 1
Eröffnung und Feststellung der Beschlußfähigkeit,
Der Vorsitzende eröffnet die 1.Sitzung des am 18.11.1951
neu gewählten Kreistags mit der Begrüßung der Anwesenden. Sodann
gibt er einen kurzen überblick über die Verhältnisse im Kreis
Biberach, ausgehend von der aussen- und innenpolitischen Situation
des Bundes. Anschliessend erläutert Kreisamtsdirektor Beuerle die
Rechtsstellung des Kreisverbands und seine Aufgaben. Er gibt einen
kurzen Überblick über die Organisation der Kreisverbandsverwaltung
und die wesentlichen Aufgaben der einzelnen Dienststellen, sowie
über die Vermögens- und Finanzverhältnisse des Kreisverbands.
Die Einladung zur heutigen Sitzung ist den Mitgliedern des
Kreistags am 25.1.1952 mit folgender Tagesordnung zugegangen:
1) Amtsübernahme des neuen Kreistags und Verpflichtung
der Mitglieder.
2) Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Kreistags.
Z) Wahl der Mitglieder des Kreisrats.
4) Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats der Kreissparkasse.
5) Neueinteilung der Aktuariatsbezirke.
6) Verschiedenes.
Zeit, Ort und Tagesordnung wurden in der Kreispresse öffent
lich bekanntgemacht.
Mit der Feststellung der Anwesenheit von 51 Mitgliedern ver
bindet der Vorsitzende die Feststellung der Beschlussfähigkeit.
Anträge auf Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung werden nicht
gestellt.
§ 2
Vorlage der Niederschrift.
Die Niederschrift über die letzten Verhandlungen des Kreis
tags am 5.12.1951 wird dem Kreistag vorgelegt.
Beschluss:
Die Niederschrift bei der Kreispflege zur Einsichtnahme durch die
Mitglieder des Kreistags aufzulegen.