Full text: Niederschrift über die 1. bis 5. Sitzung vom 30. Januar 1952 bis 28. November 1953

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§ 4 
Beratung und Feststellung des Haushaltsplans mit Haushalts- 
satzung des Kreisverbands Biberach für das Rechnungsjahr 195?>» 
Der Vorsitzende führt einleitend aus, daß der Haushaltsplan 
leider auch in diesem Jahre erst wieder vorgelegt werden kann, nach 
dem ein erheblicher Teil des Rechnungsjahres bereits abgelaufen ist. 
Die Hauptgründe liegen zum Teil wie in den vergangenen Jahren in der 
ausstehenden, für uns überaus wichtigen Regelung des Finanzausgleichs, 
zum 'weiteren und in diesem Jahr entscheidenden Teil in der Kostenent 
wicklung des Kreiskrankenhauserweiterungsbaues. Inzwischen sei seit 
der Aufstellung des Haushaltsentvzurfs und der heutigen Beratung das 
Gesetz über den Finanzausgleich 1953 verabschiedet worden, das im 
großen ganzen der Regelung des Vorjahres entspreche. Der Aufschub 
der Planberatung könne in diesem Jahr allerdings etwas leichter hin 
genommen werden, weil die Grundlagen unserer Finanzplanung 1953 
- Straßenbauprogramm und Krankenhausumbau Biberach - vom Kreistag am 
23,4.1953 bereits festgelegt wurden und die übrigen Haushaltsausgaben 
weitgehend zwangsläufig sind. Der Vorsitzende betont weiter, daß ihm 
besonders daran gelegen sei, den Haushaltsplan noch vor Ablauf der 
Amtszeit des derzeitigen Kreistags vorzulegen, obwohl für die Er 
langung einer klaren Kostenübersicht über die in den Vorjahren be 
reits begonnenen Bauprojekte eine weitere Aufschiebung der Planfest 
stellung wünschenswert gewesen wäre. Auf‘Grund offener Fragen eintre 
tende wesentliche Veränderungen müßten dann eben im Wege des Nach 
tragsplans bereinigt werden. 
Der Haushaltsplan sei im'wesentlichen darauf abgestellt, für 
die ausserordentlichen Bauvorhaben des Kreisverbands die Endfinan 
zierung sicherzustellen. Däbei sollte mit Rücksicht auf den Schulden 
stand ein möglichst großer Anteilsbetrag des ordentlichen Haushalts 
bereitgestellt und nur die unumgänglich notwendig werdenden Schuld 
aufnahmen getätigt werden. Eine allzugroße Steigerung der Schulden 
last würde bei den derzeitigen Zins- und Tilgungsverpflichtungen für 
die kommenden Jahre eine nahezu untragbare Haushaltsbelastung mit 
sich bringen, die den Finanzrahmen des Kreisverbands für die weiteren 
noch der Zukunft vorbehaltenän Aufgabeh, insbesondere der Durchführung 
des allen am Herzen liegenden Straßenbauprogramms allzusehr einengen 
würde« Man dürfe jedenfalls bei dieser Haushaltsberatung nicht äusser 
acht lassen, dön Spielraum durch laufende Ausgaben nicht gebundener 
Mittel auf lange Sicht zu sehr zu beschneiden. Trotz der unerwarteten 
Mehraufwendungen für den Kreiskrankenhauserweiterungsbau sei es ge 
lungen, erstmals in diesem Haushaltsjahr dem Straßenhaushalt wesent 
liche Mittel zum Straßenausbau zuzleiten. Dies sei ein recht erfreu 
liches Zeichen und berechtige zu der Hoffnung, daß in den kommenden 
Jahren eine Steigerung der für diese Zwecke vorgesehenen Mittel 
durchaus denkbar wäre. 
Bezüglich der Einnahmen hebt der Vorsitzende hervor, daß be 
sonders die Schlüsselzuweisungen und die r Kreisverbandsumlage sehr
	        
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