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§ 4
Beratung und Feststellung des Haushaltsplans mit Haushalts-
satzung des Kreisverbands Biberach für das Rechnungsjahr 195?>»
Der Vorsitzende führt einleitend aus, daß der Haushaltsplan
leider auch in diesem Jahre erst wieder vorgelegt werden kann, nach
dem ein erheblicher Teil des Rechnungsjahres bereits abgelaufen ist.
Die Hauptgründe liegen zum Teil wie in den vergangenen Jahren in der
ausstehenden, für uns überaus wichtigen Regelung des Finanzausgleichs,
zum 'weiteren und in diesem Jahr entscheidenden Teil in der Kostenent
wicklung des Kreiskrankenhauserweiterungsbaues. Inzwischen sei seit
der Aufstellung des Haushaltsentvzurfs und der heutigen Beratung das
Gesetz über den Finanzausgleich 1953 verabschiedet worden, das im
großen ganzen der Regelung des Vorjahres entspreche. Der Aufschub
der Planberatung könne in diesem Jahr allerdings etwas leichter hin
genommen werden, weil die Grundlagen unserer Finanzplanung 1953
- Straßenbauprogramm und Krankenhausumbau Biberach - vom Kreistag am
23,4.1953 bereits festgelegt wurden und die übrigen Haushaltsausgaben
weitgehend zwangsläufig sind. Der Vorsitzende betont weiter, daß ihm
besonders daran gelegen sei, den Haushaltsplan noch vor Ablauf der
Amtszeit des derzeitigen Kreistags vorzulegen, obwohl für die Er
langung einer klaren Kostenübersicht über die in den Vorjahren be
reits begonnenen Bauprojekte eine weitere Aufschiebung der Planfest
stellung wünschenswert gewesen wäre. Auf‘Grund offener Fragen eintre
tende wesentliche Veränderungen müßten dann eben im Wege des Nach
tragsplans bereinigt werden.
Der Haushaltsplan sei im'wesentlichen darauf abgestellt, für
die ausserordentlichen Bauvorhaben des Kreisverbands die Endfinan
zierung sicherzustellen. Däbei sollte mit Rücksicht auf den Schulden
stand ein möglichst großer Anteilsbetrag des ordentlichen Haushalts
bereitgestellt und nur die unumgänglich notwendig werdenden Schuld
aufnahmen getätigt werden. Eine allzugroße Steigerung der Schulden
last würde bei den derzeitigen Zins- und Tilgungsverpflichtungen für
die kommenden Jahre eine nahezu untragbare Haushaltsbelastung mit
sich bringen, die den Finanzrahmen des Kreisverbands für die weiteren
noch der Zukunft vorbehaltenän Aufgabeh, insbesondere der Durchführung
des allen am Herzen liegenden Straßenbauprogramms allzusehr einengen
würde« Man dürfe jedenfalls bei dieser Haushaltsberatung nicht äusser
acht lassen, dön Spielraum durch laufende Ausgaben nicht gebundener
Mittel auf lange Sicht zu sehr zu beschneiden. Trotz der unerwarteten
Mehraufwendungen für den Kreiskrankenhauserweiterungsbau sei es ge
lungen, erstmals in diesem Haushaltsjahr dem Straßenhaushalt wesent
liche Mittel zum Straßenausbau zuzleiten. Dies sei ein recht erfreu
liches Zeichen und berechtige zu der Hoffnung, daß in den kommenden
Jahren eine Steigerung der für diese Zwecke vorgesehenen Mittel
durchaus denkbar wäre.
Bezüglich der Einnahmen hebt der Vorsitzende hervor, daß be
sonders die Schlüsselzuweisungen und die r Kreisverbandsumlage sehr