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gewählt♦
§ 5
Amtsübernahme des neuen Kreistags und Verpflichtung
der Mitglieder.
Die Gültigkeit der Kreistagswahl vom 18.11.1951 und die Wähl
barkeit der Gewählten wurde vom Kreisrat geprüft und festgestellt.
Ein Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl im Wahlbezirk Ochsen
hausen wurde abgewiesen. Von den 52 Mitgliedern des Kreistags haben
15 schon dem alten Kreistag angehört, während 1? Mitglieder neu in
den Kreistag eintreten.
Nach Artikel 25 der Kreisordnung bekleiden die Mitglieder des
Kreistags ein Ehrenamt. Sie sind durch den Landrat auf gewissenhaft«
Erfüllung ihrer Amtspflichten zu verpflichten. Nach dem Kommunal
beamtengesetz vom 17. Oktober 1951 sind sie ohne besondere Aus
händigung einer Ernennungsurkunde Ehrenbeamte. Sie haben sämtliche
Rechte und Pflichten wie andere Ehrenbeamte auch und sind auf die
Verfassung zu vereidigen.
Der Vorsitzende gibt zunächst einen Überblick über die gesetz
lichen Rechte und Pflichten der Kreistagsmitglieder und ihre Un
fallversorgung. Nachdem festgestellt ist, dass die Mehrzahl der
Kreistagsmitglieder mit Ausnahme folgender Mitglieder
Frommer Hermann, Biberach
Schilling Franz, Biberach
Konrad Franz, Laupheim
Hagel Franz, Schemmerberg
Sommer Fritz, Eberhardzell
Utz Martin, Ochsenhausen
Dobler Georg, Ummendorf
in ihrer Eigenschaft als Beamte oder Ehrenbeamte anderer Körper
schaften den Verfassungseid schon geleistet haben, werden die noch
nicht vereidigten Mitglieder vereidigt. Die vom Vorsitzenden vor
gesprochene Eidesformel wird von den Vereidigten einzeln unter Er
hebung der rechten Hand nachgesprochen. Die Vereidigungsnieder
schrift wird von den Vereidigten unterzeichnet.
Anschliessend verpflichtet der Vorsitzende sämtliche Kreistags
mitglieder durch Handschlag auf gewissenhafte Erfüllung ihrer Amts
pflichten .
§ 4
Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Kreistags.
Nach Artikel 58 der Kreisordnung wird der Landrat als Vor
sitzender des Kreistags durch den aus seiner Mitte gewählten Stell
Vertreter vertreten.
Auf Vorschlag des Vorsitzenden wird der bisherige Inhaber die
ses Amts
Kreistagsmitglied Bürgermeister Leger
durch Zuruf einstimmig zum stellvertretenden Vorsitzenden des
Kreistags