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völkerung des Kreises Biberach nicht verstehen werde, wenn vom
Kreistag eine Umlagesenkung beschlossen werde, solange sich unsere
Straßen im Kreis Biberach in ihrem derzeitigen nahezu untragbaren
Zustand befinden. Verschiedene weitere Mitglieder (Blank, Mancher,
Schilling) sprechen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt ebenfalls gegen
eine Umlagesenkung aus und halten es für richtiger, wenn der Ange
legenheit bei der nächsten Haushaltsplanberatung besonderes Augen
merk geschenkt wird, Kreistagsmitglied Frommer, Biberach, dagegen
unterstützt mit allem Nachdruck den Antrag Konrad. Nach Abschluss
der Debatte nimmt die Verwaltung zu den vorgebrachten Anträgen und
Ausführungen Stellung. Kreisamtsrat Rack erläutert mit,Nachdruck die
G-ründe, die einer Umlagesenkung entgegenstehen. Er erwähnt die großen,
dem Kreisverband noch bevorstehenden Aufgaben und unterstreicht noch
mals die Ausführungen des Vorsitzenden, mit Rücksicht auf diese Auf
gaben den an sich kleinen Finanzrahmen des Kreisverbandshaushalts
durch weitere teuere Schuldaufnahmen zu beengen. Er nennt in Er
widerung auf den Antrag Konrad die Vergleichszahlen über die Be
lastung der Einwohner unserer Nachbarkreise durch die jeweils zum
Ansatz kommende Kreisverbandsumlage und stellt fest, daß der Kreis
verband Biberach nicht nur hebesatzmässig unter dem Durchschnitt
liege, sondern sogar gerechnet nach der Belastung pro Kopf der Be
wohner des Kreises die niederste Umlage im schwäbischen Oberland
überhaupt erhebe«,.Vergleiche mit finanzkräftigen Industriekreisen,
insbesondere in 0 Wurttemberg, wie sie .Kreistagsmitglied Konrad ange
schnitten habe, seien als Vergleichsmaßstab mit dem Kreis Biberach
nicht geeignet, schon mit Rücksicht auf die grundverschiedene Struk
tur und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Da der Antrag auf Umlage
senkung immer wieder von den Laupheimer Vertretern vorgebracht wird
und offenbar auch in der Bevölkerung von Laupheim die Meinung einer
überhöhten Umlage stark verankert sei, zeigt Kreisamtsrat Rack noch
auf, daß'das alte Oberamt Laupheim im Jahre 1937 höhere Umlagesätze
erhoben habe wie heute der Gesamtkreis Biberach und daß auch die Be
lastung der Stadt Laupheim an dieser früheren Umlage höher gewesen
sei. Er erwähnt weiter, in welchem Umfang Mittel des Kreisverbands
nach Laupheim fliessen; das ist erheblich mehr, als von Laupheim dem
Kreisverband an Umlage bezahlt werden muß,
Am Schluß der Debatte gibt der Vorsitzende den Antrag Konrad
vor der Abstimmung nochmals bekannt und teilt mit, daß über ihn,
weil er den Antrag des Kreisrats einschränke, vorweg zu entscheiden
sei, Der Antrag lautet:
Der Kreistag wolle beschliessen:
1) den ordentlichen und ausserordentlichen Haushaltsplan 1953 dahin
abzuändern, dass vom Gesamtaufwand für den Krankenhausausbau
Biberach mit DM 1 050 000 ein Betrag von 600 000 DM durch Schuld
aufnahme und ein Betrag von 150 000 DM aus dem-ordentlichen Haus
halt zu decken ist,
2) die Haushaltssatzung in § 1 entsprechend zu ändern,
3) den Hebesatz der Kreisumlage auf 20 A der (geschätzten) Steuer
kraftmesszahl festzusetzen (mit einem Planansatz von 1113422 DM)«
Hiezu wird mit 21 gegen 2 Stimmen (Konrad und Frommer) bei 4 Ent
haltungen beschlossen, den Antrag Konrad abzulehnen.
Der Antrag des Kreisrats, die HaushaltsSatzung und den Haus
haltsplan in der im Entwurf vorliegenden Fassung anzunehmen, wird
vom Vorsitzenden im Wortlaut verlesen. Er wird in der vorgeschlagenen