Full text: Niederschrift über die 1. bis 5. Sitzung vom 30. Januar 1952 bis 28. November 1953

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Fassung mit 20 gegen 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen wie folgt zum 
Beschluß erhoben: 
HaushaltsSatzung des Kreisverbands Biberach 
für das Rechnungsjahr 1953 
§ 1 
Der Haushaltsplan wird festgesetzt 
I. ordentlicher Haushalt 
in Einnahme auf 
in Ausgabe auf 
7 488 072 DM 
7 488 072 DM 
II. ausserordentlicher Haushalt 
in Einnahme auf 1 228 940 DM 
in Ausgabe auf 1 228 940 DM 
§ 2 
Der Hebesatz der Kreisumlage wird auf 25 A der Steuerkraftmeßzahl 
festgesetzt (Planansatz --- 1 413 422 DM) . 
— - - - - < 
§ 3 
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Planjahr in Anspruch ge 
nommen werden dürfen, wird auf 500 000 DM festgesetzt. In diesem 
Höchstbetrag sind 250 000 DM Kassenkredite enthalten, die auf Grund 
früherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurückgezahlt sind. 
§ 4 
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben 
des ausserordentlichen Haushalts bestimmt sind, wird auf 420 000 DM 
festgesetzt. Die Darlehen sollen nach dem Haushaltsplan für folgende 
Zwecke verwendet werden: 
Landwirtschaftsschule Laupheim 120 000 DM 
Erweiterungsbau Biberach 300 000 DM 
Die am 23.4.1953 beschlossene Teilhaushaltssatzung wird hiemit hin 
fällig. 
<2 
In einem Schlußwort zum Haushaltsplan führt der Vorsitzende aus, 
daß der nun verabschiedete Haushaltsplan die Grundlage der Finanzwirt 
schaft für das Rechnungsjahr 1953 ist. Zugleich spiegele sich in seine 
Zahlen aber auch die im Laufe eines Jahres zu leistende Arbeit der 
Verwaltung. Er nehme daher diese Gelegenheit wahr, den Beamten, Ange 
stellten und Arbeitern des Kreisverbands für ihre Arbeit und treue 
Diensterfüllung zugleich auch im Namen des Kreistags zu danken.
	        
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