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Fassung mit 20 gegen 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen wie folgt zum
Beschluß erhoben:
HaushaltsSatzung des Kreisverbands Biberach
für das Rechnungsjahr 1953
§ 1
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
I. ordentlicher Haushalt
in Einnahme auf
in Ausgabe auf
7 488 072 DM
7 488 072 DM
II. ausserordentlicher Haushalt
in Einnahme auf 1 228 940 DM
in Ausgabe auf 1 228 940 DM
§ 2
Der Hebesatz der Kreisumlage wird auf 25 A der Steuerkraftmeßzahl
festgesetzt (Planansatz --- 1 413 422 DM) .
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§ 3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Planjahr in Anspruch ge
nommen werden dürfen, wird auf 500 000 DM festgesetzt. In diesem
Höchstbetrag sind 250 000 DM Kassenkredite enthalten, die auf Grund
früherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurückgezahlt sind.
§ 4
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben
des ausserordentlichen Haushalts bestimmt sind, wird auf 420 000 DM
festgesetzt. Die Darlehen sollen nach dem Haushaltsplan für folgende
Zwecke verwendet werden:
Landwirtschaftsschule Laupheim 120 000 DM
Erweiterungsbau Biberach 300 000 DM
Die am 23.4.1953 beschlossene Teilhaushaltssatzung wird hiemit hin
fällig.
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In einem Schlußwort zum Haushaltsplan führt der Vorsitzende aus,
daß der nun verabschiedete Haushaltsplan die Grundlage der Finanzwirt
schaft für das Rechnungsjahr 1953 ist. Zugleich spiegele sich in seine
Zahlen aber auch die im Laufe eines Jahres zu leistende Arbeit der
Verwaltung. Er nehme daher diese Gelegenheit wahr, den Beamten, Ange
stellten und Arbeitern des Kreisverbands für ihre Arbeit und treue
Diensterfüllung zugleich auch im Namen des Kreistags zu danken.