Full text: Niederschrift über die 1. bis 5. Sitzung vom 30. Januar 1952 bis 28. November 1953

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§ 7 
Vertragsverhältnis mit den Zinuner-leuten Kopf und Rodi 
über die Ausführung der Zimmerarbeiten am Kreiskranken 
haus Biberach. 
Der Vorsitzende unterrichtet den Kreistag über die Entwicklung 
der Angelegenheit seit Erteilung des Auftrages und über die Gründe, 
die den Kreisrat zu einer wiederholten ablehnenden Entscheidung 
veranlasst haben. Die Zimmerleute Kopf und Rodi sind dann am 3.8.53 
erneut schriftlich an den Kreisverband herangetreten und haben um 
Bezahlung des strittigen Differenzbetrags von 1 805,13 DM nachge 
sucht. In Anbetracht der eindeutigen Rechtslage konnte sich jedoch 
der Kreisrat wiederum nicht zur Abänderung seiner ablehnenden Haltung 
entschliessen; er hat vielmehr am 5.9.1953 beschlossen, an den. 
Kreistag den Antrag zu stellen, die letzte Entscheidung in der Sache 
selbst zu treffen. Die Zimmerleute Kopf und Rodi haben auf eine 
entsprechende Mitteilung hin am 18.9.1953 schriftlich erklärt, 
daß sie gegen eine Behandlung der Angelegenheit in einer öffentlichen 
Sitzung des Kreistags keine Einwendungen erheben. 
Kreistagsmitglied Frommer weist darauf hin, daß in einer 
Kreisratssitzung beide Unternehmer sich später nocheinmal bereit 
erklärt haben, den Auftrag zu ihrem Angebot auszuführen und daß 
sonach ein rechtlicher Anspruch der Zimmerleute Kopf und Rodi nicht 
besteht und der Kreisverband deshalb die Bezahlung des umstrittenen 
Betrags ablehnen müsse. Auch die Mitglieder Blank und Leger lehnen 
die Bewilligung einer freiwilligen Zahlung ab, wobei Bürgermeister 
Leger noch auf die Gefährlichkeit wegen der Schaffung eines Vor 
gangs im Falle der Bewilligung einer freiwilligen Leistung hinweist. 
Einige andere Mitglieder empfehlen evtl, die Hälfte des von Kopf 
und Rodi geforderten Betrags ohne Anerkennung einer Rechtspflicht 
zur Zahlung anzuweisen. 
Der Kreistag fasst mit' Stimmenmehrheit den 
Beschluss, 
die Entscheidung des Kreisrats in der Sache aufrecht zu erhalten 
und das erneute Gesuch der Zimmerleute Kopf und Rodi um Auszahlung 
des Differenzbetrags von 1 805,13 DM oder eines Teilbetrages abzu 
lehnen.
	        
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