Sitzung am 30. März 1932.
Diesem Einspruch des Mayer haben sich
sowohl der Ortsvorsteher wie auch der
Gemeindepfleger von Bühl angeschlos=
sen, Je mit der Begründung, dass M.
in Bühl Niemanden aufnehme, weil er
ein unguter Mann wäre.
Durch Vorbescheid der BFB. vom
2.2.1932 wurde Mayer als Hospitant
in das Bezirkskrankenhaus eingewiesen,
Jn der heutigen Sitzung hat der Auschuss
beschlossen :
Dem Einspruch des Mayer stattzugeben und der Belassung des
Mayer im Bez.Krankenhaus dann nicht entgegenzutreten, wenn der
Wert des „ dinglichen Wohnungsrechts ” durch den verpflichte--
ten Hausbesitzer hieher ersetzt wird.
b; Der Pfleger des Kleinrentners Josef
Bühler, geistesschwach in Sinningen .
Xaver Bühler-Sinningen hat gegen die
Gewährung der laufenden Monatsbeihilfi
von -: 30 HM. Einspruch erhoben, mit
der Begründung, dass für einen solch
hilfsbedürftigen Menschen die bean
tragte Beihilfe mit monatlich 40 HM.
nicht zu hoch sei.
Die OFB. Sinningen, welche zu die
sem Einspruch gehört wurde, erachtet
eine Monatsbeihilfe von 30 HM. als
genügend.
Die BFB. kennt den Fall und be ¬
fürwortet mit Rücksicht auf die be=