Full text: Kreiswohlfahrtsamt Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 14.8.1931 bis 30.10.1933 Band III Seite 597-894

Sitzung am 30. März 1932. 
Diesem Einspruch des Mayer haben sich 
sowohl der Ortsvorsteher wie auch der 
Gemeindepfleger von Bühl angeschlos= 
sen, Je mit der Begründung, dass M. 
in Bühl Niemanden aufnehme, weil er 
ein unguter Mann wäre. 
Durch Vorbescheid der BFB. vom 
2.2.1932 wurde Mayer als Hospitant 
in das Bezirkskrankenhaus eingewiesen, 
Jn der heutigen Sitzung hat der Auschuss 
beschlossen : 
Dem Einspruch des Mayer stattzugeben und der Belassung des 
Mayer im Bez.Krankenhaus dann nicht entgegenzutreten, wenn der 
Wert des „ dinglichen Wohnungsrechts ” durch den verpflichte-- 
ten Hausbesitzer hieher ersetzt wird. 
b; Der Pfleger des Kleinrentners Josef 
Bühler, geistesschwach in Sinningen . 
Xaver Bühler-Sinningen hat gegen die 
Gewährung der laufenden Monatsbeihilfi 
von -: 30 HM. Einspruch erhoben, mit 
der Begründung, dass für einen solch 
hilfsbedürftigen Menschen die bean 
tragte Beihilfe mit monatlich 40 HM. 
nicht zu hoch sei. 
Die OFB. Sinningen, welche zu die 
sem Einspruch gehört wurde, erachtet 
eine Monatsbeihilfe von 30 HM. als 
genügend. 
Die BFB. kennt den Fall und be ¬ 
fürwortet mit Rücksicht auf die be=
	        
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