Si t.zu ng am 30. März 1922.
schlägt die Uebernahme des Mietzinses
sowie auch die Bezahlung von 2 Essen
aus der Suppenküche ( täglicher Beitrag
20 Pfg.) vor.
Beschluss;
1. Dem Kriegsbeschädigten Ritter-Laupheim auch, für den Monat
März 1932 die bisherige Beihilfe in Höhe des Mietzinses zu
gewähren und ausserdem die aus der Suppenküche Laupheim ver
abreichten Essen ganz zu übernehmen,
2. Ritter als abgefundenen Kriegsbeschädigten mit Wirkung vom
1.4.1932 ab an die OFB. Laupheim zu überweisen.
( Erlass des Wirtschaftsministeriums Stuttgart vom
23.2.1932 0.1265.)
§ 7.
Der laufende Unterstützungsempfänger
Hermann Staub . Kriegsbeschädigter in
Laupheim hat am 12.2.1932 durch seine
Ehefrau eine Erhöhung der bisherigen
Beihilfe von 40 RM. monatlich bean
tragt , nachdem er z.Zt. ohne Erwerb sei
und für 5 minderjährige Kinder zu sorgen
habe.
Die BFB. hat mit Vorbescheid vom
12.2.1932 bewilligt: Monatlich:
a; 3 Karten zur Essenabgabe in der Suppenküche,täglich,
b; 1 Karte für Bezug von Schwarzbrot (Halder), ”
e; einmalige Barunterstützung von -: 10 RM. zur An
schaffung kl. Lebensbedürfnisse.
Der Ortsfürsorgeausschuss Laupheim
hat sich am 15.2.1932 mit der weiteren
Unterstützung des Staub einverstanden