Full text: Kreiswohlfahrtsamt Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 14.8.1931 bis 30.10.1933 Band III Seite 597-894

Si t.zu ng am 30. März 1922. 
schlägt die Uebernahme des Mietzinses 
sowie auch die Bezahlung von 2 Essen 
aus der Suppenküche ( täglicher Beitrag 
20 Pfg.) vor. 
Beschluss; 
1. Dem Kriegsbeschädigten Ritter-Laupheim auch, für den Monat 
März 1932 die bisherige Beihilfe in Höhe des Mietzinses zu 
gewähren und ausserdem die aus der Suppenküche Laupheim ver 
abreichten Essen ganz zu übernehmen, 
2. Ritter als abgefundenen Kriegsbeschädigten mit Wirkung vom 
1.4.1932 ab an die OFB. Laupheim zu überweisen. 
( Erlass des Wirtschaftsministeriums Stuttgart vom 
23.2.1932 0.1265.) 
§ 7. 
Der laufende Unterstützungsempfänger 
Hermann Staub . Kriegsbeschädigter in 
Laupheim hat am 12.2.1932 durch seine 
Ehefrau eine Erhöhung der bisherigen 
Beihilfe von 40 RM. monatlich bean 
tragt , nachdem er z.Zt. ohne Erwerb sei 
und für 5 minderjährige Kinder zu sorgen 
habe. 
Die BFB. hat mit Vorbescheid vom 
12.2.1932 bewilligt: Monatlich: 
a; 3 Karten zur Essenabgabe in der Suppenküche,täglich, 
b; 1 Karte für Bezug von Schwarzbrot (Halder), ” 
e; einmalige Barunterstützung von -: 10 RM. zur An 
schaffung kl. Lebensbedürfnisse. 
Der Ortsfürsorgeausschuss Laupheim 
hat sich am 15.2.1932 mit der weiteren 
Unterstützung des Staub einverstanden
	        
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