Sitzung am 30. März 1938.
erklärt.
Beschluss:
1. Dem Kriegsbeschädigten Staub-Laupheim auch für den Monat
März 1932 den bisherigen Mietzinsbeitrag in Höhe von monatlii
-: 40 HM. zu gewähren,
2. zur Anschaffung kl. Lebensbedürfnisse einen Betrag von 10 RM
monatlich ab Januar 1932 auszuwerfen,
3. die notwendige Beschaffung des Schwarzbrotes sowie auch täg
lich 3 Essen aus der Suppenküche zu übernehmen,
4. Staub als abgefundenen Kriegsbeschädigten mit Wirkung vom
1.4.1932 ab an die OFB. Laupheim zu verweisen.
( Erlass des Wirtschaftsministeriums Stuttgart vom
23.2.1932 0 1265. )
§ 8.
Franz Schoch. Städt.Arbeiter in
Laupheim hat am 7.12.1931 bei der BFB.
um öff. Fürsorge wegen Arbeitslosig
keit und ungenügendem Einkommen nachge
sucht.
Er ist am 8.11.1895 geboren und vei*
heiratet mit Josefine geb. Haug, geb.
am 16.9.1896. Es sind 4 Kinder im Alte
von 8 bis 2 Jahren da.
Schoch ist 30 % kriegsbeschädigt lt
Bescheid des Versorgungsamts Ulm vom
26.8.1931 mit einer Rente von 32,70 RM
Der Antragsteller hat ein Eigenheim
in Laupheim im Wert von -: 3000 RM.,
worauf 800 RM. Schulden sind.
Äusser der ebengenannten Rente hat