Sitzung am 30. März 1932,
Schoch nur freie Wohnung.
An Steuern, Schuldzinsen, Lichtgeld
Wasserzins gibt er monatlich 12,50 RM.
aus.
Schoch hat bis 21.11.1931 Arbeits
losenunterstützung bezogen und ist für
Krisenunterstützung nicht zugelassen;
Bescheinigung des Arbeitsamts Ulm
vom 12.12.1931.
Die OFB. Laupheim befürwortet den
Antrag.
Durch Vorbescheid vom 22.12.1931
der BFB. Laupheim ist zunächst ab De
zember 1931 eine Beihilfe von —: 40 HM
verwilligt worden.
Beschluss:
1. Franz Schoch in Laupheim als Kriegsbeschädigten anzuerkennen
und ihm eine laufende Monatsbeihilfe von -: 40 RM. ab Dezem
ber 1931 zu verwilligen,
2. die Krankenkassenbeiträge ab März 1932 bis auf Weiteres
gleichfalls zu übernehmen.
§ 9.
Josef Danner, Schreinermeister in
Laupheim hat am 19.1.1932 bei der BFB.
wegen ungenügendem Einkommen um öff.
Fürsorge beantragt.
Danner ist am 19.12.1885. geboren
und verheiratet mit Sofie geb. Schoch,
geb. am 13.4.1899. Es sind 4 Kinder im
Alter von 11 bis 6 Jahren vorhanden.