-ns .
Sitzung am 30. M ärz 1932.
1/2 Zusatzrente als 50 % Beschädigter
mit monatlich -: 6 RM.
Dessen Kriegsrente mit -: 42,40 HM.
ist an die Kpiegshilfe verpfändet.
Für Steuern, Lichtgeld, Wasserzins
gibt er monatlich 7 RM. aus. =
Moll ist seit 1930 arbeitsunfähig.
Dessen Erhöhungsantrag wurde am 29.12.
1931 durch das Vers.Amt Ulm abgewiesen.
Berufung ist eingelegt worden.
Versorgungskrankengeld hat Moll bis
einschl. 20.9.1931 bezogen.
Der Ortsfürsorgeausschuss Laupheim
schlägt vor, den Antrag abzulehnen.
Beschluss:
Georg Moll in Laupheim als Kriegsbeschädigten anzuerkennen,
Jedoch dessen Antrag mangelnden Bedürfnisses abzuweisen, nach
dem der Antragsteller z.Zt. ein Monatseinkommen von rd. 70 RM.
hat und auch dessen sonstige persönlichen Verhältnisse eine
öff. Fürsorge nicht rechtfertigen.
§ 12.
Johann Nothelfer . Maschinenarbeiter
in Laupheim hat am 28.1.1932 bei der
BFB. wegen ungenügendem Einkommen öff.
Fürsorge beantragt.
Er ist am 18.4.1897 geboren und
verheiratet mit Barbara geb. Ganser,
geb. am ß.9.1901. Es sind 4 Kinder im
Alter von 10 bis 1 Jahr vorhanden.