Full text: Kreiswohlfahrtsamt Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 14.8.1931 bis 30.10.1933 Band III Seite 597-894

Sitzung am 30. März 1932. 
» 
Nothelfer ist 20 % kriegsbeschädigt 
1t. Bescheid des Vers.Amts Ulm vom 
14.10.1922. 
Vermögen hat er angeblich nicht, da 
gegen 100 RM. unversicherte Schulden. 
Dessen Einkommen betrug als Kurzar 
beiter im Januar 1932 -: 39 RM.; die 
Kurzarbeiterunterstützung -: 29 RM. 
An ständigen Monatsausgaben hat er 
für Miete -: 20 RM. und für Wasserzins, 
Lichtgeld, Vers.Beiträge etc. weitere 
-: 12 RM. zu bezahlen. 
Die OFB. Laupheim beantragt Ableh 
nung, nachdem dessen Schwiegervater 
Franz Ganser, Stellwerksmeister unter 
haltsfähig ist. 
Beschluss: 
1. Johann Nothelfer in Laupheim als Kriegsbeschädigten anzuerkennei 
Jedoch dessen Antrag auf öff. Unterstützung abzulehnen, da 
einerseits der Schwiegervater Ganser unterhaltsfähig ist und 
andererseits der Antragsteller selbst z.Zt. noch ein Monatsein 
kommen hat, das über der Grenze des Einkommens liegt, die für 
Wohlfahrtsempfänger richtunggebend ist. 
2. Nothelfer als abgefundenen Kriegsbeschädigten dahin zu verstän 
digen, dass er im Falle der Hilfsbedürftigkeit mit Wirkung vom 
1.4.1932 ab die OFB. Laupheim in Anspruch zu nehmen hätte. 
§ 13. 
Konrad Vees , Schreiner, Dietenheim 
hat am 3.12.1931 bei der BFB. Laupheim
	        
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