Sitzung am 30. März 1932.
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Nothelfer ist 20 % kriegsbeschädigt
1t. Bescheid des Vers.Amts Ulm vom
14.10.1922.
Vermögen hat er angeblich nicht, da
gegen 100 RM. unversicherte Schulden.
Dessen Einkommen betrug als Kurzar
beiter im Januar 1932 -: 39 RM.; die
Kurzarbeiterunterstützung -: 29 RM.
An ständigen Monatsausgaben hat er
für Miete -: 20 RM. und für Wasserzins,
Lichtgeld, Vers.Beiträge etc. weitere
-: 12 RM. zu bezahlen.
Die OFB. Laupheim beantragt Ableh
nung, nachdem dessen Schwiegervater
Franz Ganser, Stellwerksmeister unter
haltsfähig ist.
Beschluss:
1. Johann Nothelfer in Laupheim als Kriegsbeschädigten anzuerkennei
Jedoch dessen Antrag auf öff. Unterstützung abzulehnen, da
einerseits der Schwiegervater Ganser unterhaltsfähig ist und
andererseits der Antragsteller selbst z.Zt. noch ein Monatsein
kommen hat, das über der Grenze des Einkommens liegt, die für
Wohlfahrtsempfänger richtunggebend ist.
2. Nothelfer als abgefundenen Kriegsbeschädigten dahin zu verstän
digen, dass er im Falle der Hilfsbedürftigkeit mit Wirkung vom
1.4.1932 ab die OFB. Laupheim in Anspruch zu nehmen hätte.
§ 13.
Konrad Vees , Schreiner, Dietenheim
hat am 3.12.1931 bei der BFB. Laupheim