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M.
Sitzung am 30. März 1932.
§ 16.
Frau Kreszentia Kiefer, Witwe in
Dorndorf hat vor der BFB. am 17.12.1931
für ihre Mutter Theresia Mörsch . Witwe
- - in Dorndorf eine laufende Monatsbeihilfe
von -: 20 RM. sowie die Uebernahme von
Krankheitskosten beantragt.
Frau Mörsch ist am 6.2.1847 geboren
und seit 1900 verwitwet.
Sie bezieht für ihren gefallenen
Sohn Josef die Elternrente 1t. Bescheid
des Vers.Amts Ulm vom 18.9.1923 mit
derzeit monatlich -: 18,25 RM., wozu
die monatliche Zusatzrente von 12,50 RM.
kommt.
Mit der Tochter Kiefer lebt sie im
gemeinsamen Haushalt. Kiefer selbst be
zieht allmonatlich nach der RV0. eine
Jnvaliden-& Witwenrente mit 38,10 RM.
und auch noch ein Gratial der Spinne
rei Ay mit monatlich -: 16.- RM.
Ein lediger Sohn der Mörsch ist Kä
ser und unterhaltsfähig.
Jn einer Krankenkasse ist Mörsch
nicht versichert.
Die OFB. Dorndorf befürwortet nur
die Krankheitskosten.
Beschluss :
Frau Theresia Mörsch, Witwe in Dorndorf als Kriegermutter an
zuerkennen und die ihr entstehenden Krankheitskosten zu be= -
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