Full text: Kreiswohlfahrtsamt Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 14.8.1931 bis 30.10.1933 Band III Seite 597-894

Sitzung am 30. März 1922. 
gleichen, Jedoch die Gewährung einer laufenden Monatsbeihilfe 
abzulehnen, nachdem das Gesamteinkommen von Mutter und Tochter 
im gemeinsamen Haushalt zum Lebensunterhalt ausreichend ist. 
§ 17. 
Die OFB. Orsenhausen hat am 25.1.32 
einen Antrag auf off. Unterstützung 
für Frau Elisabeth Birk, Witwe in 
Orsenhausen hier eingereicht, nachdem 
die Frau inf. Alters hilfs- und pflege 
bedürftig geworden sei.: 
Frau Birk geb, Müller ist am 13.3. 
1049 geboren und seit 1917 Witwe. 
Sie bezieht für ihren Sohn Anton 
1t, Bescheid des Vers.Amts Ulm vom 22. 
10.1928 die Elternbeihilfe mit monat 
lich -: 12 RM. nach RVG. 
Jhr Sohn Josef ist zu einer Pfründe 
verpflichtet; Jahreswert -: 80 RM. 
2 weitere Kinder sind verheiratet 
und nicht unterhaltsfähig. 
Vermögen hat Birk nicht. 
Die OFB. Orsenhausen beantragt eine lau 
fende Monatsbeihilfe von -: 20 RM. 
Beschluss : 
Frau Elisabeth Birk, Witwe in Orsenhausen als Kriegermutter 
anzuerkennen und ihr ab März 1932 eine laufende Monatsbeihilfe 
von -: 20 RM. zu verwilligen.
	        
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