Sitzung am 3 0. März_ 1932.
des Haug befindlichen Kinder haben 1t.
Bescheinigung der Firma in der Zeit
vom 1.2. - 13.2.1932 112 HM. und
1t. vorgelegter Lohndüten in der Zeit
vom 14.3.—26.3.1932 —: 86 RM.verdient.
Die Kinder unterstützen die Eltern
wie amtsbekannt wurde, nach besten
Kräften.
Die OFB. Dietenheim hat 1t.Proto=
kollauszug vom 25.2.1932 eine Bedürf
tigkeit nicht anerkannt.
Die BFB. schlägt die Uebernahme
des Mietzinses vor, da Haug nach den
vorl. Verhältnissen tatsächlich nicht
in der Lage ist, diesen zu bezahlen.
B e s c h 1 u s s :
1. Fridolin Haug in Dietenheim als Kriegervater anzuerkennen und
ihm ab März 1932 eine laufende Unterstützung von monatlich
20 RM. ( Höhe des Mietzinses ) zuzubilligen,
2. die Tatsache zu würdigen, dass die 4 ledigen Kinder nach besten
Kräften ihre Eltern unterstützen, obwohl bei dem durchschnitt
lichen Monatseinkommen von 50 RM. pro Person die Kinder selbst
für sich keine grossen Ersparnisse machen können und an sich
doch immerhin auch noch ein gewisses Recht haben, für ihre
spätere Versorgung einen Notpfennig auf die Seite zu legen.
Andererseits kann von den 4 Geschwistern nicht verlangt werden,
dass sie auch noch ihre 2 schulpflichtigen Geschwister unter
halten. Der Vater Haug hat monatlich 12 RM. Einkommen und muss
für Frau und 2 schulpflichtige Kinder sorgen.