Full text: Kreiswohlfahrtsamt Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 14.8.1931 bis 30.10.1933 Band III Seite 597-894

Sitzung am 3 0. März_ 1932. 
des Haug befindlichen Kinder haben 1t. 
Bescheinigung der Firma in der Zeit 
vom 1.2. - 13.2.1932 112 HM. und 
1t. vorgelegter Lohndüten in der Zeit 
vom 14.3.—26.3.1932 —: 86 RM.verdient. 
Die Kinder unterstützen die Eltern 
wie amtsbekannt wurde, nach besten 
Kräften. 
Die OFB. Dietenheim hat 1t.Proto= 
kollauszug vom 25.2.1932 eine Bedürf 
tigkeit nicht anerkannt. 
Die BFB. schlägt die Uebernahme 
des Mietzinses vor, da Haug nach den 
vorl. Verhältnissen tatsächlich nicht 
in der Lage ist, diesen zu bezahlen. 
B e s c h 1 u s s : 
1. Fridolin Haug in Dietenheim als Kriegervater anzuerkennen und 
ihm ab März 1932 eine laufende Unterstützung von monatlich 
20 RM. ( Höhe des Mietzinses ) zuzubilligen, 
2. die Tatsache zu würdigen, dass die 4 ledigen Kinder nach besten 
Kräften ihre Eltern unterstützen, obwohl bei dem durchschnitt 
lichen Monatseinkommen von 50 RM. pro Person die Kinder selbst 
für sich keine grossen Ersparnisse machen können und an sich 
doch immerhin auch noch ein gewisses Recht haben, für ihre 
spätere Versorgung einen Notpfennig auf die Seite zu legen. 
Andererseits kann von den 4 Geschwistern nicht verlangt werden, 
dass sie auch noch ihre 2 schulpflichtigen Geschwister unter 
halten. Der Vater Haug hat monatlich 12 RM. Einkommen und muss 
für Frau und 2 schulpflichtige Kinder sorgen.
	        
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