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Sitzuns am 30. März 1932.
§ 19.
Der laufende Unterstützungsempfänger
Albert Herrmann, Soz.Rentner in Laupheim
hat am 23.2.1932 bei der BFB. um die
Weit erve rwilligung seiner laufenden Be i
hilf e nachgesucht, nachdem sich seit der
AntragStellung am 30.10.1931 eine Aende=
rung in den persönlichen und wirtschaft=
liehen Verhältnissen nicht ergeben hat.
Die monatliche Jnv.Rente ist 41,70 M
und weiteres Einkommen nicht vorhanden.
Die ständigen Monatsausgaben sind
für Miete 12 RM. ,• für Wasserzins,
Lichtgeld, Vers.Beiträge -: 6,50 RM.
Die Kinder sind nicht unterhaltsfähig
Die 0FB. Laupheim befürwortet wie seither
die Uebernahme des Mietzinses mit 12 RM.
B e s c h 1 u ss :
Albert Herrmann in Laupheim als Sozialrentner anzuerkennen
und die seit November 1931 genehmigte Miete in Höhe von 12 RM.
auch bis auf Weiteres zu verwilligen.
§ 20.
Frau Philomina Hoffmann . Witwe in
Laupheim, hat am 14.1.1932 bei der BFB.
wegen ungenügendem Einkommen öff. Unter
stützung beantragt.
Hoffmann ist am 24.8.1861 geboren
und seit 1898 verwitwet.
Sie wohnt bei der Tochter Marie Lehr