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Sitzung am 30, März 1838.
Kplegerwitwe, hier.
Jhre Jnv.Rente ist z.Zt. monatlich
28,25 RM. und ihr sonstiges Ein=
kommen als Putzfrau -: 5 RM.
Vermögen hat Hoffmann nicht.
Für Krankenkasse und Sterbekasse be
zahlt sie monatlich -: 7 RM.
Die OFB. Laupheim befürwortet die
Uebernahme der Krankenkassenbeiträge.
Beschluss;
Frau Philomina Hoffmann, Witwe in Laupheim als Sozialrentnerin
anzuerkennen und laufend die Krankenkassenbeiträge an die Allg.
Ortskrankenkasse Laupheim zu bezahlen.
§ 21.
Meinrad Jörg, fr.Werkzeugarbeiter
in Laupheim hat am 19.1.1932 bei der
BFB. wegen ungenügendem Einkommen öff.
Fürsorge beantragt.
Jörg ist am 22.8.1865 geboren und
verheiratet mit Marie geb. Härle, geb.
am 6.3.1966.
Der Antragsteller hat ein Eigenheim
im Wert von 2500 RM., schuldenfrei.
Dessen Jnv.Rente ist z.Zt. monatlich
53,80 RM. Die Ehefrau ist Monatsfrau
bei Frau Sara Laupheimer, Witwe gegen
monatlich 25 RM.
Der Sohn Lorenz ist verheiratet und
nicht unterhaltsfähig.