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Sitzung am 30. März 1932.
zuschuss mit z,Zt. 45,50 RM. monatlich
Vermögen ist nicht vorhanden.
An ständigen Monatsausgaben sind fällig
für Miete -: 21 RM. und Krankenkassenbei=
trag für die Ehefrau -: 4 RM.
Wiedmann ist seit Februar 1930 krank
und ab 1.5.1931 invalid.!ert.
Die Krankenkassenpflicht ist am 22.8.
1931 abgelaufen.
Die OFB. Burgrieden befürwortet eine
Monatsbeihilfe von -: 20 RM.
Beschluss:
Otto Wiedmann in Burgrieden als Sozialrentner anzuerkennen und
ihm eine laufende Monatsbeihilfe von -: 20 RM. ab Januar 1932
zu verwilligen sowie die nach Ablauf der Krankenkassenzeit ent
stehenden Krankheitskosten zu übernehmen.
§ 25.
Die Bez.Krankenhausverwaltung Laup=
heim hat am 11.1.1932 bei der BFB. unter
Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses für
Frl. Marie Ott, Bussmannshausen , geb. am
14.5.1878 die Uebernahme von Krankheits
kosten beantragt, welchem Antrag sich
Ott am 29.1./15.2.1932 angeschlossen hat
Ott war wegen Blutvergiftung vom 8.1.
1932 bis 16.3.1932 im Bez.Krankenhaus
Laupheim und vom 17.3.1932 an in ambulan
ter Behandlung zu Hause in Bussmannshau*
sen, wo sie sich bei ihrer Schwägerin
Frau Theresia Ott, Witwe befindet.