Full text: Kreiswohlfahrtsamt Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 14.8.1931 bis 30.10.1933 Band III Seite 597-894

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Sitzung am 30. März 1932. 
zuschuss mit z,Zt. 45,50 RM. monatlich 
Vermögen ist nicht vorhanden. 
An ständigen Monatsausgaben sind fällig 
für Miete -: 21 RM. und Krankenkassenbei= 
trag für die Ehefrau -: 4 RM. 
Wiedmann ist seit Februar 1930 krank 
und ab 1.5.1931 invalid.!ert. 
Die Krankenkassenpflicht ist am 22.8. 
1931 abgelaufen. 
Die OFB. Burgrieden befürwortet eine 
Monatsbeihilfe von -: 20 RM. 
Beschluss: 
Otto Wiedmann in Burgrieden als Sozialrentner anzuerkennen und 
ihm eine laufende Monatsbeihilfe von -: 20 RM. ab Januar 1932 
zu verwilligen sowie die nach Ablauf der Krankenkassenzeit ent 
stehenden Krankheitskosten zu übernehmen. 
§ 25. 
Die Bez.Krankenhausverwaltung Laup= 
heim hat am 11.1.1932 bei der BFB. unter 
Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses für 
Frl. Marie Ott, Bussmannshausen , geb. am 
14.5.1878 die Uebernahme von Krankheits 
kosten beantragt, welchem Antrag sich 
Ott am 29.1./15.2.1932 angeschlossen hat 
Ott war wegen Blutvergiftung vom 8.1. 
1932 bis 16.3.1932 im Bez.Krankenhaus 
Laupheim und vom 17.3.1932 an in ambulan 
ter Behandlung zu Hause in Bussmannshau* 
sen, wo sie sich bei ihrer Schwägerin 
Frau Theresia Ott, Witwe befindet.
	        
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