Sitzung am 30. März 1932.
Letztere hat nun am 29.3.1932 bei
der BFB. für die vorgenannte Kranke
eine laufende Monatsbeihilfe beantragt,
mit der Begründung, dass Marie Ott noch
sehr pflegebedürftig sei; sie habe einer
steifen Arm (links); sie könne sich
nicht waschen, kämmen, anziehen etc;
sie sei vollständig auf Dritte ange
wiesen. Als Pflegegeld möchte sie 20 RM.
monatlich beantragen.
Frau Ott, Witwe ist selbst Jnv.Rent«
nerin und Mutter von 3 minderjährigen
Kinder, wovon 1 Knabe immer kränkelt.
Die Kranke, Frl. Ott hat z.Zt. eine
monatliche Jnv.Rente von -: 23,15 RM.
Sonstiges Einkommen hat sie nicht.
Vermögen ist gleichfalls nicht da.
Die BFB. befürwortet den Antrag.
Beschluss:
1. Frl. Marie Ott in Bussmannshausen als Sozialrentnerin anzu
erkennen und die seit 8.1.1932 entstehenden Krankheitskos
ten auf den BFV. zu übernehmen,
2. Ott ab März 1932 eine laufende Monatsbeihilfe mit -: 20 RM.
zu verwilligen.
§ 26.
Karl Konrad, fr.Schweizer in 0rsen=
hausen hat am 3.2.1932 bei der BFB. um
die Aufnahme in den Hospital Laupheim
gebeten, nachdem er ledig, alleinstehend