Sitzung; am 30.März 1932.
leidend und daher vielfach bettlägerig.
Die Antragstellerin ist seit 1930
verwitwet und wohnte seither bei Frau
Kreszentia Reinalter, Witwe in Rot in
Miete. Sie ist kinderlos.
Jhre derz. Renten betragen monatlich'
a; Jnv.Rente -: 28,30 RM.
b; Witwenrente -: 8,65 "
Ferner hat Frau Probst bei der Ge=
werbebank Laupheim ein Sparguthaben in
Höhe von —: 2000 RM.
Die OFB. Rot anerkennt die Bedürf= r
tigkeit der Probst.
Die Hospitalpflege Laupheim ist mit
der Einweisung der Probst einverstanden
Der Eintritt erfolgte am 5.1.1932.
Vorbescheid der BFB. Laupheim vom gl.
Tage.
Beschluss :
1. Frau Viktoria Probst, Witwe in Rot als Sozialrentnerin anzu
erkennen und der Einweisung in den Hospital Laupheim ab
5.1.1932 zuzustimmen,
2. die üblichen Verpflegungs- etc. Kosten von diesem Zeitpunkt
ab gegen Abtretung der Renten der Probst zu bezahlen,
3. das Sparguthaben auf der Gewerbebank Laupheim zu Gunsten
der Amtskörperschaft ( Bezirksfürsorgebehörde ) Laupheim
zu verpfänden.
§ 28.
Die Landesversicherungsanstalt Würt
temberg in Stuttgart hat mit Schreiben