Full text: Kreiswohlfahrtsamt Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 14.8.1931 bis 30.10.1933 Band III Seite 597-894

Sitzung; am 30.März 1932. 
leidend und daher vielfach bettlägerig. 
Die Antragstellerin ist seit 1930 
verwitwet und wohnte seither bei Frau 
Kreszentia Reinalter, Witwe in Rot in 
Miete. Sie ist kinderlos. 
Jhre derz. Renten betragen monatlich' 
a; Jnv.Rente -: 28,30 RM. 
b; Witwenrente -: 8,65 " 
Ferner hat Frau Probst bei der Ge= 
werbebank Laupheim ein Sparguthaben in 
Höhe von —: 2000 RM. 
Die OFB. Rot anerkennt die Bedürf= r 
tigkeit der Probst. 
Die Hospitalpflege Laupheim ist mit 
der Einweisung der Probst einverstanden 
Der Eintritt erfolgte am 5.1.1932. 
Vorbescheid der BFB. Laupheim vom gl. 
Tage. 
Beschluss : 
1. Frau Viktoria Probst, Witwe in Rot als Sozialrentnerin anzu 
erkennen und der Einweisung in den Hospital Laupheim ab 
5.1.1932 zuzustimmen, 
2. die üblichen Verpflegungs- etc. Kosten von diesem Zeitpunkt 
ab gegen Abtretung der Renten der Probst zu bezahlen, 
3. das Sparguthaben auf der Gewerbebank Laupheim zu Gunsten 
der Amtskörperschaft ( Bezirksfürsorgebehörde ) Laupheim 
zu verpfänden. 
§ 28. 
Die Landesversicherungsanstalt Würt 
temberg in Stuttgart hat mit Schreiben
	        
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