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Sitzung am 30. März 1932.
vom 20.1.1932 an die BFB. das Ersuchen
gestellt, Frau Helene Hardegger in Rot
wegen offener Lungen-Tbc. zu asylieren,
nachdem ihr ab 1.8.1931 die Jnv.Rente
im derz. monatlichen Betrag von 42,30 JW
einschl. - Kinderzuschusses von 20 RM.
verwilligt worden ist.
Der behandelnde Arzt Dr.med.Bullingei
in Laupheim spricht sich für Asylierung
im Bez.Krankenhaus Laupheim aus, da
eine Heilanstaltsbehandlung nicht mehr
in Frage käme, weil der Krankheitspro=
zess schon zu weit fortgeschritten ist.
Die Krankenkassenpflicht ist am 13.
2.1932 abgelaufen.
Frau Hardegger selbst ist nach einer
Mitteilung der OFB. Rot vom 22.2.1932
nicht geneigt, ins Krankenhaus zu gehen,
nachdem sie sich vom Frühjahr 1932 eine
Besserung verspricht.
Aus dem durch die OFB. Rot am 2.3.
1932 aufgenommenen Unterstützungsantrag
geht hervor, dass der Ehemann Anton
Hardegger, Schreinergeselle in Rot z.Zt. 1
arbeitslos ist und wöchentlich 17,40 RM.
Arbeitslosenunterstützung bezieht.
Es sind 2 Kinder im Alter von 3 und
11/2 Jahren da.
Die Schwester der Frau, Frl.Theresia
Weissenberger führt den Haushalt.
Sie sind in Mietwohnung und bezahlen
monatlich -: 15 RM.