Sitzung am 30. März 1932.
vom 31.12.1931 wurde sodann Rommel in
die Pflegeanstalt Heggbach überführt. .
Besch 1 u ss :
Der Einweisung von Frl. Rosine Rommel, Jnv.Rentnerin in Schwen=
di in das Bez.Krankenhaus Laupheim und von da in die Pflegean=
stalt Heggbach zuzustimmen und die hieraus entstehenden Kosten
bezw. die weiterhin in Heggbach anfallenden Kosten gegen Ab
tretung der Jnv.Rente fier Rommel zu bezahlen.
§ 30.
Frau Justine Seemüller. Witwe in
Stetten hat im Dezember 1931 bei der
BFB. und anschliessend durch die OFB.
Stetten Antrag auf öff. Fürsorge einge
reicht, weil sie alt und erwerbsunfä
hig sei und 1 kranken Sohn habe.
Seemüller ist am 8.11.1849 geboren
und schon jahrelang Witwe.
Sie hat 2 Söhne und 1 Tochter, die
aber nicht unterhaltsfähig sind. Jhr
Sohn Oswald ist 41 Jahre alt und seit
1922 an Rückenmarkslähmung erkrankt und
daher vollständig erwerbsunfähig. Die
ser ist ledig und bei ihr im Haushalt.
Die Antragstellerin bezieht z.Zt.
eine monatliche Unfallrente von 26 RM.
Jhre bisherige Witwenrente nach RVO.
ist durch die 4. Notverordnung ab Janr.
1932 weggefallen.
Sie hat ein baufälliges Häuschen in
Stetten, das unbewohnbar ist.