Full text: Kreiswohlfahrtsamt Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 14.8.1931 bis 30.10.1933 Band III Seite 597-894

Sitzung am 30. März 1932. 
vom 31.12.1931 wurde sodann Rommel in 
die Pflegeanstalt Heggbach überführt. . 
Besch 1 u ss : 
Der Einweisung von Frl. Rosine Rommel, Jnv.Rentnerin in Schwen= 
di in das Bez.Krankenhaus Laupheim und von da in die Pflegean= 
stalt Heggbach zuzustimmen und die hieraus entstehenden Kosten 
bezw. die weiterhin in Heggbach anfallenden Kosten gegen Ab 
tretung der Jnv.Rente fier Rommel zu bezahlen. 
§ 30. 
Frau Justine Seemüller. Witwe in 
Stetten hat im Dezember 1931 bei der 
BFB. und anschliessend durch die OFB. 
Stetten Antrag auf öff. Fürsorge einge 
reicht, weil sie alt und erwerbsunfä 
hig sei und 1 kranken Sohn habe. 
Seemüller ist am 8.11.1849 geboren 
und schon jahrelang Witwe. 
Sie hat 2 Söhne und 1 Tochter, die 
aber nicht unterhaltsfähig sind. Jhr 
Sohn Oswald ist 41 Jahre alt und seit 
1922 an Rückenmarkslähmung erkrankt und 
daher vollständig erwerbsunfähig. Die 
ser ist ledig und bei ihr im Haushalt. 
Die Antragstellerin bezieht z.Zt. 
eine monatliche Unfallrente von 26 RM. 
Jhre bisherige Witwenrente nach RVO. 
ist durch die 4. Notverordnung ab Janr. 
1932 weggefallen. 
Sie hat ein baufälliges Häuschen in 
Stetten, das unbewohnbar ist.
	        
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