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Sitzung: am 30. März 1932.
Sie bezahlt für 1 Zimmer monatlich
2 RM. Miete.
Die OFB. Stetten befürwortet eine
laufende Monatsbeihilfe von -: 20 RM.
Beschluss :
Frau Justine Seemüller, Witwe in Stetten als Sozialrentnerin
anzuerkennen und ihr eine laufende Monatsbeihilfe von -: 20 RM.
ab Januar 1932 zuzubilligen.
§ 31.
Die OFB. Unterweiler hat bei der BFB
am 29.10.1931 für Frl. Rosine Bailer.
Jnv.Rentnerin in Unterweiler ein Reil-
verfahren beantragt, weil sie an offe
ner Lungen-Tbc. leide.
Baller ist am 14.4.1896 geboren und
wohnt z.Zt. bei ihren Eltern Karl Bal
ler, Pfründners Eheleute.
Ein Heilverfahren durch die Tbc.-
Fürsorgestelle Laupheim kam nicht mehr
in Frage, nachdem Baller invalidiert
war, so dass eine Betreuung durch die
Soz.Rentnerfürsorge nötig wurde.
Frl. Baller ist am 20.11.1931 in
das Bez.Krankenhaus Laupheim aufgenom
men worden, von wo aus sie am 24.2.1932
nach Ueberruh zum Antritt eines Heil
verfahrens durch die Landesversicherung
anstatt Württemberg einberufen wurde.
Baller ist heute noch dort.