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Sitzung am 30. März 1932.
Baller, die bei der Allg.0rtskran=
kenkasse Ulm versichert war, ist aus=
gesteuert und hört damit jeder weitere
Anspruch auf Krankenhilfe auf insolange
als Arbeitsunfähigkeit besteht.
Bailer bezieht z.Zt. eine monatli
che Jnv.Rente von 25,05 RM.
Die Landesversicherungsanstalt Würt
temberg hat mit Schreiben vom 5.1.1932
über die Dauer der Asylierung einen
Zuschuss von monatlich -: 40 RM. be
willigt. Baller hat ihre Jnv.Rente
hieher abgetreten.
Beschluss :
1. Frl. Rosine Baller, Jnv.Rentnerin in Unterweiler als Sozial
rentnerin anzuerkennen und die seit 20.11.1931 entstehenden
Krankheitskosten im Bez.Krankenhaus Laupheim zu bezahlen,
2. die Asylierung der Baller im Bez.Krankenhaus Laupheim gutzu
heissen und die weiter entstehenden Kosten gegen Abtretung
ihrer Jnv.Rente sowie «Inanspruchnahme des Zuschusses der Landes«
vers.Anstalt Württemberg zu übernehmen.
§ 32.
Die OFB. Walpertshofen hat bei der
BFB. am 1.12.1931 für Nikolaus Frick.
Taglöhner in Walpertshofen um die Be
zahlung von Krankheitskosten sowie auch
die Gewährung einer laufenden Monatsbei'
hilfe nachgesucht.
Frick ist am 5.12.1876 geboren und
verheiratet mit Scholastika geb.Wenzel,