Sitzung am 30. März 1932,
geb. am 24.3.1882. Aus dieser Ehe sind
8 Kinder da, von denen 3 verheiratet &
3 ledig sind, während 2 Kinder noch in
die Schule gehen. Unterhaltsfähig sind
die Kinder angeblich nicht.
Frick wohnt im Armenhaus.
Er bezieht z.Zt. eine Jnv.Rente von mo
natlich -: 57,50 RM. einschl. Kinder
zuschuss für 2 Kinder.
Frick war vom 23.11.1931 bis 5.12.31
vom 10.12. bis 19.12.1931 und zuletzt
seit 17.3.1932 wegen Sarkom im 1k.Arm
im Bez.Krankenhaus Laupheim.
Die BFB. beantragt vorläufig die
Uebernahme der Krankheitskosten.
Beschluss:
1. Nikolaus Frick in Walpertshofen als Sozialrentner anzuerkennen
und die entstehenden Krankheitskosten zu bezahlen,
2. eine laufende Monatsbeihilfe an Frick zunächst nicht zu ver=
willigen, da ihm seine Jnv.Rente überlassen ist und seine 3
ledigen Töchtern unterhaltspflichtig sind.
§ 33.
Der laufende Unterstützungsempfänger>
Gottlob Renz. Jnv.Rentner in Burgrieden
hat am 26.1.1932 bei der BFB. durch
Vorlage eines ärztl.Zeugnisses Zahner
satz beantragt, nachdem das bisherige
Gebiss völlig unbrauchbar ist.
Lt.Voranschlag belaufen sich die
Kosten für die Umarbeitung von 28 Zähner