Full text: Kreiswohlfahrtsamt Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 14.8.1931 bis 30.10.1933 Band III Seite 597-894

Sitzung am 30. März 1932, 
geb. am 24.3.1882. Aus dieser Ehe sind 
8 Kinder da, von denen 3 verheiratet & 
3 ledig sind, während 2 Kinder noch in 
die Schule gehen. Unterhaltsfähig sind 
die Kinder angeblich nicht. 
Frick wohnt im Armenhaus. 
Er bezieht z.Zt. eine Jnv.Rente von mo 
natlich -: 57,50 RM. einschl. Kinder 
zuschuss für 2 Kinder. 
Frick war vom 23.11.1931 bis 5.12.31 
vom 10.12. bis 19.12.1931 und zuletzt 
seit 17.3.1932 wegen Sarkom im 1k.Arm 
im Bez.Krankenhaus Laupheim. 
Die BFB. beantragt vorläufig die 
Uebernahme der Krankheitskosten. 
Beschluss: 
1. Nikolaus Frick in Walpertshofen als Sozialrentner anzuerkennen 
und die entstehenden Krankheitskosten zu bezahlen, 
2. eine laufende Monatsbeihilfe an Frick zunächst nicht zu ver= 
willigen, da ihm seine Jnv.Rente überlassen ist und seine 3 
ledigen Töchtern unterhaltspflichtig sind. 
§ 33. 
Der laufende Unterstützungsempfänger> 
Gottlob Renz. Jnv.Rentner in Burgrieden 
hat am 26.1.1932 bei der BFB. durch 
Vorlage eines ärztl.Zeugnisses Zahner 
satz beantragt, nachdem das bisherige 
Gebiss völlig unbrauchbar ist. 
Lt.Voranschlag belaufen sich die 
Kosten für die Umarbeitung von 28 Zähner
	        
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