Sitzungam 30. Mär z 1932.
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Dessen Schwiegersohn Richard Feucht
hat am 16.12.1931 über die OFB. Ober=
kirchberg um eine Beihilfe zu den Be
erdigungskosten nachgesucht.
Die OFB. Oberkirchberg selbst hat
am 11.1.1932 beantragt, dass die Witwe
Dürr künftig eine Monatsbeihilfe von
-: 15 RM. erhalten solle, dagegen eine
Beihilfe zu den Beerdigungskosten nicht
befürwortet, weil Dürr-Feucht dem vor
5 Jahren in Oberkirchberg gegründeten
Sterbeverein nicht beigetreten sind.
An Begräbniskosten sind verzeichnet
für Sarg, Leichenschau, Totengräber und
Leichenfrau insgesamt -: 47 RM.
Die weiter entstandenen Kosten hat
Feucht selbst bezahlt.
Die BFB. befürwortet mit Rücksicht
auf die bes. Verhältnisse bei Feucht
eine Beihilfe zu den Beerdigungskosten.
Die laufende Monatsbeihilfe für Frau
Dürr, Witwe wurde durch Vorbescheid vom
12.1.1932 ab Januar 1932 auf monatlich
15 RM. herabgesetzt.
Beschluss :
1. Frau Marie Dürr, Witwe in Oberkirchberg einen einmaligen Bei
trag von -: 47 RM. zu den Beerdigungskosten ihres + Ehemanns,
des Kleinrentners Karl Dürr auszusetzen,
2. Frau Marie Dürr, Witwe als Kleinrentnerin anzuerkennen und ihr
ab Januar 1932 eine laufende Monatsbeihilfe von -: 15 RM. zu
verwilligen.