Sitzung am 3 0, März 1932.
-: 60 RM. Staudhammer wohnt in einem
Eisenbahnwagen der Stadt Laupheim. Er
hat äusser dem Neugeborenen noch 7 Kin
der im Alter von 17 bis 1 £ Jahren.
3 Kinder sind arbeitslos zu Hause.
Jn einer Krankenkasse sind die Eheleute
Staudhammer nicht versichert.
Die OFB. Laupheim befürwortet den
Antrag.
Beschluss :
1. Der Wöchnerin Sofie Staudhammer-Laupheim eine einmalige Bei
hilfe von -: 30 RM. zu verwilügen,
2. die Hebammen, Arzt & Apothekerkosten gleichfalls zu bezahlen.
§ 40.
Karl Wahlenmayer . Schuhmacher und
Mesner in Laupheim hat am 12.1.1932 bei
der BFB. für seine Ehefrau Luise geb.
Jhle Wochenfürsorge beantragt, nachdem
sie am 5.1.1932 das Kind „Marieliese ” 1
geboren hat.
Der Ehemann ist bei der evgl. Ge
meinde Mesner und hat für seine Dienste
nur freie Wohnung. Nebenher betreibt er
eine Schuhmacherei, die ihm angeblich
geringen Verdienst bietet. An unver
sicherten Schulden gibt er 500 RM. an.
Jn einer Krankenkasse sind die Ehe
leute Wahlenmayer nicht.
W. bittet wenigstens um die Hebernah-