Full text: Kreiswohlfahrtsamt Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 14.8.1931 bis 30.10.1933 Band III Seite 597-894

Sitzung am 30. März 1932. 
ms der Hebammen- und Arztkosten. 
Die OFB. Laupheim befürwortet den 
Antrag. 
Beschluss: 
Die auf die Wöchnerin Luise Wahlenmayer-Laupheim entstandenen 
Hebammen- Arzt-& Apothekerkosten zu übernehmen. 
§ 41. 
Anton Müller, Händler in Lauphei m 
hat am 19.1.1932 bei der BFB. für seine 
Ehefrau Karoline geb. Müller Wochenhilfe 
beantragt, nachdem sie am 14.1.1932 das 
Kind „ Lotte ” geboren hat. 
Der Ehemann hat aus seiner Handel= 
schäft ein geringes Einkommen; er steht 
in öff. Fürsorge bei der OFB.Laupheim. 
Müller hat wohl ein Eigenheim im Wert 
von 5500 RM., worauf aber 3500 RM. Schul 
den sind. 
Äusser dem Neugeborenen hat er noch 
7 Kinder im Alter von 15 bis 1 i Jahren. 
Jn einer Krankenkasse sind die Ehe 
leute Müller nicht versichert. 
Die OFB. Laupheim befürwortet den 
Antrag. 
Beschluss: 
1. Der Wöchnerin Karoline Müller-Laupheim eine einmalige Beihilfe 
von -: 30 RM. zu verwilligen, 
2. Der Hebamme Miller-Laupheim die Gebühr mit -: 32,50 RM. direkt 
auszubezahlen.
	        
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