Sitzung am 30. März 1932.
ms der Hebammen- und Arztkosten.
Die OFB. Laupheim befürwortet den
Antrag.
Beschluss:
Die auf die Wöchnerin Luise Wahlenmayer-Laupheim entstandenen
Hebammen- Arzt-& Apothekerkosten zu übernehmen.
§ 41.
Anton Müller, Händler in Lauphei m
hat am 19.1.1932 bei der BFB. für seine
Ehefrau Karoline geb. Müller Wochenhilfe
beantragt, nachdem sie am 14.1.1932 das
Kind „ Lotte ” geboren hat.
Der Ehemann hat aus seiner Handel=
schäft ein geringes Einkommen; er steht
in öff. Fürsorge bei der OFB.Laupheim.
Müller hat wohl ein Eigenheim im Wert
von 5500 RM., worauf aber 3500 RM. Schul
den sind.
Äusser dem Neugeborenen hat er noch
7 Kinder im Alter von 15 bis 1 i Jahren.
Jn einer Krankenkasse sind die Ehe
leute Müller nicht versichert.
Die OFB. Laupheim befürwortet den
Antrag.
Beschluss:
1. Der Wöchnerin Karoline Müller-Laupheim eine einmalige Beihilfe
von -: 30 RM. zu verwilligen,
2. Der Hebamme Miller-Laupheim die Gebühr mit -: 32,50 RM. direkt
auszubezahlen.