Full text: Kreiswohlfahrtsamt Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 14.8.1931 bis 30.10.1933 Band III Seite 597-894

Sitzung; am 30. März 1932. 
§ 42. 
Die OFB. Achstetten hat am 11.3.32 
Wochenfürsorge für Frau Magdalena 
Böllinger-Achstetten, Ehefrau des An« 
dreas Böllinger, Schlossers beantragt, 
nachdem diese am 29.2.1932 das Kind 
„ Balbina ” geboren hat. 
Der Ehemann hat aus Taglohnarbeit 
nur geringen Verdienst und die Ehefrau 
als Hausiererin ebenso. Sie wohnen bei 
der Mutter der Ehefrau Böllinger in 
Achstetten unentgeldlich. 
Äusser dem Neugeborenen hat Böllin 
ger noch 3 Kinder im Alter von 6 bis 
1 Jahr. 
Jn einer Krankenkasse sind die Ehe 
leute Böllinger nicht versichert. 
Die OFB. Achstetten befürwortet den 
Antrag. 
Beschluss : 
1. Der Wöchnerin Lina Böllinger-Achstetten eine einmalige Beihilft 
von -: 20 RM. zu verwilligen, 
2. der Hebamme Schmid—Achstetten die Gebühr mit -: 32,50 RM. di 
rekt auszubezahlen. 
§ 43. 
Die OFB. Regglisweiler hat am 25.1. 
1932 bei der BFB. Wochenhilfe für Frau 
Kreszentia Wilhelm, Ehefrau des Ludwig
	        
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