Sitzung; am 30. März 1932.
§ 42.
Die OFB. Achstetten hat am 11.3.32
Wochenfürsorge für Frau Magdalena
Böllinger-Achstetten, Ehefrau des An«
dreas Böllinger, Schlossers beantragt,
nachdem diese am 29.2.1932 das Kind
„ Balbina ” geboren hat.
Der Ehemann hat aus Taglohnarbeit
nur geringen Verdienst und die Ehefrau
als Hausiererin ebenso. Sie wohnen bei
der Mutter der Ehefrau Böllinger in
Achstetten unentgeldlich.
Äusser dem Neugeborenen hat Böllin
ger noch 3 Kinder im Alter von 6 bis
1 Jahr.
Jn einer Krankenkasse sind die Ehe
leute Böllinger nicht versichert.
Die OFB. Achstetten befürwortet den
Antrag.
Beschluss :
1. Der Wöchnerin Lina Böllinger-Achstetten eine einmalige Beihilft
von -: 20 RM. zu verwilligen,
2. der Hebamme Schmid—Achstetten die Gebühr mit -: 32,50 RM. di
rekt auszubezahlen.
§ 43.
Die OFB. Regglisweiler hat am 25.1.
1932 bei der BFB. Wochenhilfe für Frau
Kreszentia Wilhelm, Ehefrau des Ludwig