Sitzunp; am 50. März 1932.
Mussotter, Ehefrau des Bartholomäus
Bacher, Taglöhners in Rot Wochenhilfe
beantragt, nachdem diese am 27.11.1931
das Kind „ Katharina " geboren hat und
die Hebammengebühr noch nicht bezahlt
ist.
Der Ehemann arbeitet z.Zt. als un
ständiger Taglöhner, nachdem er sein
1andw.Anwesen im Wege der Zwangsver
steigerung verloren hat.
Äusser dem Neugeborenen sind noch
2 Kinder im Alter von 2 und 1 Jahr da.
-> Eine Krankenkasse kommt 1t. Ausweis (
nicht in Frage.
Die OFB. Rot befürwortet den Antrag.
Beschluss:
Die auf die Wöchnerin Karoline Bacher-Röt entstandenen Hebammen
kosten mit -: 36 RM. zu übernehmen und direkt an die Hebamme
Zugenmai er in Burgrieden auszubezahlen.
§ 45.
Die OFB. Liessen hat am 20.2.1932
bei der BFB. für Frau Anna Egger . Ehe
frau des Josef Egger. Taglöhners in
Hörenhausen Wochenfürsorge beantragt,
nachdem diese am 21.1.1932 das Kind
„ Aloisia " geboren hat und die Hebam
mengebühr nicht bezahlt ist.
Der Ehemann ist z.Zt. ohne Einkommen
da dessen landw. Anwesen im Konkurs ist