Full text: Kreiswohlfahrtsamt Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 14.8.1931 bis 30.10.1933 Band III Seite 597-894

Sitzunp; am 50. März 1932. 
Mussotter, Ehefrau des Bartholomäus 
Bacher, Taglöhners in Rot Wochenhilfe 
beantragt, nachdem diese am 27.11.1931 
das Kind „ Katharina " geboren hat und 
die Hebammengebühr noch nicht bezahlt 
ist. 
Der Ehemann arbeitet z.Zt. als un 
ständiger Taglöhner, nachdem er sein 
1andw.Anwesen im Wege der Zwangsver 
steigerung verloren hat. 
Äusser dem Neugeborenen sind noch 
2 Kinder im Alter von 2 und 1 Jahr da. 
-> Eine Krankenkasse kommt 1t. Ausweis ( 
nicht in Frage. 
Die OFB. Rot befürwortet den Antrag. 
Beschluss: 
Die auf die Wöchnerin Karoline Bacher-Röt entstandenen Hebammen 
kosten mit -: 36 RM. zu übernehmen und direkt an die Hebamme 
Zugenmai er in Burgrieden auszubezahlen. 
§ 45. 
Die OFB. Liessen hat am 20.2.1932 
bei der BFB. für Frau Anna Egger . Ehe 
frau des Josef Egger. Taglöhners in 
Hörenhausen Wochenfürsorge beantragt, 
nachdem diese am 21.1.1932 das Kind 
„ Aloisia " geboren hat und die Hebam 
mengebühr nicht bezahlt ist. 
Der Ehemann ist z.Zt. ohne Einkommen 
da dessen landw. Anwesen im Konkurs ist
	        
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