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Sitzung am 30. März 1932.
Die OFB. Laupheim befürwortet den
Rangrücktritt, wovon Saile am 10.2.32
schriftlich benachrichtigt wurde.
B e s c h 1 u s s :
1. Mit der zu Gunsten der BFB. Laupheim eingeräumten Sicherung
hypothek über -: 1000 RM. im Rang hinter den neu aufgenom
menen -: 1000 RM. der Gewerbebank Laupheim zurückzutreten,
2. Saile als abgefundenen Kriegsbeschädigten darauf hinzuwei
sen , dass er im Falle einer Hilfsbedürftigkeit künftig sich
an die OFB. Laupheim zu wenden habe - Erlass des Wirtschaft
ministeriums Stuttgart vom 23.2.1932 C 1265 -
§ 48.
Kriegsbeschädigter Franz Rugel-Ulm«
vorher in Oberkirchberg.
Vorgang S.689. § 45.
Jn der Fürsorgesache des Schwerbeschä
digten Rugel hat das Städt.Wohlfahrts-
amt Ulm am 25.1./12.3.1932 den Beschluss
ihres Ausschusses vom 4.3.1932 mitge
teilt . Nach diesem Beschluss sind an
R. verwilligt:
a; -: 10 RM. monatlicher Mietzinsbei
trag ab 1.7. - 31.12.1931,
b; Uebernahme der Zahnbehandlungskostei
der Frau mit -: 148,10 RM.
c; Uebernahme von Arzt- und Arzneimit
telkosten im Bedarfsfälle für die
Familie Rugel.
Es ist bemerkt, dass Rugel wegen
eines schweren chronischen Leidens auf