Full text: Kreiswohlfahrtsamt Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 14.8.1931 bis 30.10.1933 Band III Seite 597-894

Sitzung am 30. März 1932. 
ärztliche Hilfe ständig angewiesen ist. 
Der Mietzinszuschuss ist ab 1.1.32 
eingestellt, da auf Grund der 4. Not= 
Verordnung eine allgemeine MietSenkung 
zu erwarten ist. 
Der Ausschuss nimmt von Vorstehen 
dem 
Kenntnis 
und kommt gleichzeitig zu dem 
Bes e h 1 us s : 
Den Ausgang der Beschwerdesache kugel abzuwarten, jedoch heute 
schon darauf hinzuweisen, dass in der Kriegsbeschädigtenfürsor 
ge die Ausdehnung der gehobenen Fürsorge auf Familienangehörige 
nicht angängig erscheint und dass die Kosten für die Familien 
angehörigen des Hügel bei der zuständigen Ortsfürsorgebehörde 
Oberkirchberg zu liquidieren sind. 
§ 49. 
Streitigkeit zwischen dem BFV.Laupheim . 
und dem LFV.Stuttgart wegen der Sozial - 
rentnerfürsorge für Pauline Dreyer. 
Vorgang S.546 § 35. 
Die Württ.Landesfürsorgebehörde Stutt ¬ 
gart hat am 8.2.1932 an die MABK. Stutt 1 
gart mitgeteilt: „ Der Kläger hat den 
Klageantrag geändert. 
Der nunmehr geltende Anspruch be 
schränkt sich auf die seit 27.10.1929 
entstandenen Fürsorgekosten. Die end 
gültige Fürsorgepflicht des Württ.Lan= 
desfürsorgeverbands wird, nachdem fest 
gestellt ist, dass ein Teil der Möbel 
der Dreyer nach LangenSchemmern 0/A.
	        
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