Sitzung am 30. März 1932.
ärztliche Hilfe ständig angewiesen ist.
Der Mietzinszuschuss ist ab 1.1.32
eingestellt, da auf Grund der 4. Not=
Verordnung eine allgemeine MietSenkung
zu erwarten ist.
Der Ausschuss nimmt von Vorstehen
dem
Kenntnis
und kommt gleichzeitig zu dem
Bes e h 1 us s :
Den Ausgang der Beschwerdesache kugel abzuwarten, jedoch heute
schon darauf hinzuweisen, dass in der Kriegsbeschädigtenfürsor
ge die Ausdehnung der gehobenen Fürsorge auf Familienangehörige
nicht angängig erscheint und dass die Kosten für die Familien
angehörigen des Hügel bei der zuständigen Ortsfürsorgebehörde
Oberkirchberg zu liquidieren sind.
§ 49.
Streitigkeit zwischen dem BFV.Laupheim .
und dem LFV.Stuttgart wegen der Sozial -
rentnerfürsorge für Pauline Dreyer.
Vorgang S.546 § 35.
Die Württ.Landesfürsorgebehörde Stutt ¬
gart hat am 8.2.1932 an die MABK. Stutt 1
gart mitgeteilt: „ Der Kläger hat den
Klageantrag geändert.
Der nunmehr geltende Anspruch be
schränkt sich auf die seit 27.10.1929
entstandenen Fürsorgekosten. Die end
gültige Fürsorgepflicht des Württ.Lan=
desfürsorgeverbands wird, nachdem fest
gestellt ist, dass ein Teil der Möbel
der Dreyer nach LangenSchemmern 0/A.