Sitzung am 30. März 1938,
Biberach gebracht wurde, anerkannt.”
Das Oberamt Laupheim hat weisungs=
gemäss am 20.2.1932 der BFB. zur Be
kanntgabe an den Bezirksfürsorgeaus=
schuss dieses Anerkenntnis übermittelt.
Die BFB. Laupheim hat am 18.3.1932
gegenüber der LFB. Stuttgart vorläufig -
abgerechnet und Dreyer endgültig der
LFB. in Eigenfürsorge übergeben.
Beschluss :
1. Die eingereichte Klage wird nach dem Vorliegen des Anerkennt
nisses des Beklagten - Württ.Landesfürsorgeverband - hiemit
zurückgenommen,
2. der MABK.Stuttgart durch Protokollauszug zu berichten.
§ 50.
Sparmassnahmen in der off. Fürsorge.
Vorgang S.639. § 2.
Der Landesverband Aürtt.Amtskörper
schaften hat in Verfolg seines Runds
schreibens vom 12.11.1931 die dort an
geregten Sparmassnahmen weitergepflegt
und in einem weiteren Rundschreiben von
31.12.1931 mitgeteilt, dass in der
Zwischenzeit zwischen der Württ.Aertte»
kammer und dem Landesverband Württ.Amts
körperschaffen eine Einigung in ff.
Punkten erzielt worden sei:
Senkung der ärztlichen Gebühren für
die Behandlung Hilfsbedürftiger der