Full text: Kreiswohlfahrtsamt Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 14.8.1931 bis 30.10.1933 Band III Seite 597-894

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Sitzung am 30> März 1932, 
gehobenen Fürsorge , mit.der Massgabe: 
a; Den Fürsorgeberechtigten wird freie Arztwahl zugestanden, 
b; Die Fürsorgeberechtigten erhalten von der BFB. einen Arzt= 
schein nach einheitlichem Vordruck. Empfohlen wird das 
Muster der Krankenkasse mit entsprechend verändertem Vor 
druck . 
c; Als Höchstleistungen an Fürsorgeberechtigte gelten die 
Mindestleistungen der Krankenkassen. 
d; Den BFV., die keine örtliche Revisionsstelle haben oder 
einrichten wollen, wird für die Nachprüfung der Arztrech 
nungen die Honorarprüfungsstelle beim Württ. Aerzteverband 
in Stuttgart empfohlen. - Als Vergütung ist 1 % der ge 
prüften Rechnungsbeträge zu bezahlen 
e; Die Arztrechnungen sind 1/4 jährlich einzureichen. 
f; Die ärztlichen Gebühren werden vom 1.1.1932 ab um 15 % ge= 
senkt; vom 1.10.1931 ab bis 31.12.1931 wird für noch nicht 
bezahlte Rechnungen ein Rabatt von 10 % gewährt. 
Anschliessend hieran hat die BFB. 
.. 
davon Kenntnis gegeben, dass der Arzte= 
verein Laupheim zunächst mündlich sich 
mit diesen Vereinbarungen grundsätzlich 
einverstanden erklärt hat und dass der 
Herr Oberamtsarzt in Biberach-Laupheim 
bereit ist, die Prüfung der Rechnungen 
gegen die gleiche Entschädigung wie die 
Honorarprüfstelle ( 1 % des Betrags der 
geprüften Rechnungen ) zu übernehmen. 
Fernerhin gibt die BFB. das Ergebnis 
der in den letzten Monaten stattgefun 
denen Nachprüfung der persönlichen und 
wirtschaftlichen Verhältnisse der lau 
fenden Unterstützungsempfänger bekannt , 
worauf der Ausschuss 
b e s c h 1 i e s s t : 
1. Neufestsetzung der laufenden Monatsbeihilfen aller 
empfänger der geh. Fürsorge ab 1. April 1932. 
2. Senkung der ärztlichen Gebühren vom 1. Januar 1932 ab um 15 % 
auf die Mindestsätze der staatl.Gebührenordnung.
	        
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