Sitzung am 14, .August 193 1.
der LandesStrafanstalt Hohenasperg we
gen Krankheit in das Bez.Krankenhaus
Ludwigsburg aufgenommen werden und muss
te sich das BezirksWohlfahrtsamt Lud
wigsburg ab 16.6. ds.Js. zur Uebernahme
der Kosten vorläufig verpflichten.
Die hiedurch entstandenen Kosten be
laufen sich nach Anrechnung der Jnv.Ren
te mit 27,90 RM. auf restliche
84,85 RM.
Diesen Betrag fordert das Bezirks
wohlfahrtsamt Ludwigsburg zum Ersatz an.
Der Aufenthalt im Bezirkskrankenhaus
Ludwigsburg dauerte vom 16.6. bis 5.7,
1931.
Reiter bezieht eine monatliche Jnv.
rente mit -• 42,15 RM, sowie eine Un
fallrente mit monatlich -r 66,20 RM,
Seine bei ihm wohnende Tochter Jose
fine Reiter, 26 Jahre alt ist Nähterin
bei E. Heumann, Kleidergeschäft, hier
und verdient wöchentlich 25 RM.
Dem Bezirkswohlfahrtsamt Ludwigsburg
gegenüber wurde am 29.7.1931 die Kosten
erstattungspflicht anerkannt.
B e s c h 1 u s s :
Die während der Krankheit im Bez.Krankenhaus Ludwigsburg für
Reiter entstandenen Kosten mit 84,85 RM. gegen Wiederer
satz bezw, Rentenabtretung durch Reiter zu übernehmen.