Sitzunp; am 12. August 1952.
Gegen das Gutachten der Gemeinde
oder des Gemeindeverbandes kann der Ar
beitslose Einspruch einlegen.
Nach eingezogener Erkundigung soll
der Einspruch an den Bezirksfürsorgeaus«
schuss gehen, welcher einen Unteraus
schuss von 3 Mitgliedern mit der Ent
scheidung beauftragen kann. Die Ent
scheidung über den Einspruch ist end-
- ° gültig.
Der Ausschuss bestimmt heute für
die Erledigung dieser Einsprüche einen
Unterausschuss und zwar ff. Mitglieder:
1. Vorsitzender: Der jeweilige Oberamtsvorstand, z.Zt.
Landrat Fiederer, Laupheim.
2. Stv y Vorsitzender: Der jeweilige Geschäftsführer der Bez.
Fürsorgebehörde, z.Zt. Re ehn.Rat Bodenmüller, Laupheim.
3. Ordentliches Mitglied: Ratschreiber Volz, Laupheim.
4. 3tv . Mitglied: Bürgermeister Drechsel, Wain.
§ 5.
Anton Geiger . Stadt.Arbeiter in
Laupheim hat am 9.4.1932 bei der BFB.
um öff. Fürsorge wegen Arbeitslosigkeit
und ungenügendem Einkommen nachgesucht.
Geiger istam 30.1.1885. geboren und
verheiratet mit Magdalena geb. Gaub, L
geb. am 19.8.1889. Er hat 4 Kinder zwi
schen 15 und 8 Jahren, wovon der Sohn
Alfons bis jetzt noch keine Lehrstelle
fand.