Full text: Kreiswohlfahrtsamt Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 14.8.1931 bis 30.10.1933 Band III Seite 597-894

Sitzunp; am 12. August 1952. 
Gegen das Gutachten der Gemeinde 
oder des Gemeindeverbandes kann der Ar 
beitslose Einspruch einlegen. 
Nach eingezogener Erkundigung soll 
der Einspruch an den Bezirksfürsorgeaus« 
schuss gehen, welcher einen Unteraus 
schuss von 3 Mitgliedern mit der Ent 
scheidung beauftragen kann. Die Ent 
scheidung über den Einspruch ist end- 
- ° gültig. 
Der Ausschuss bestimmt heute für 
die Erledigung dieser Einsprüche einen 
Unterausschuss und zwar ff. Mitglieder: 
1. Vorsitzender: Der jeweilige Oberamtsvorstand, z.Zt. 
Landrat Fiederer, Laupheim. 
2. Stv y Vorsitzender: Der jeweilige Geschäftsführer der Bez. 
Fürsorgebehörde, z.Zt. Re ehn.Rat Bodenmüller, Laupheim. 
3. Ordentliches Mitglied: Ratschreiber Volz, Laupheim. 
4. 3tv . Mitglied: Bürgermeister Drechsel, Wain. 
§ 5. 
Anton Geiger . Stadt.Arbeiter in 
Laupheim hat am 9.4.1932 bei der BFB. 
um öff. Fürsorge wegen Arbeitslosigkeit 
und ungenügendem Einkommen nachgesucht. 
Geiger istam 30.1.1885. geboren und 
verheiratet mit Magdalena geb. Gaub, L 
geb. am 19.8.1889. Er hat 4 Kinder zwi 
schen 15 und 8 Jahren, wovon der Sohn 
Alfons bis jetzt noch keine Lehrstelle 
fand.
	        
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