Sitzung am 18. August 1932.
Geiger ist 50% kriegsbeschädigt 1t.
Bescheid des Vers.Amts Ulm vom 6.7.26
mit einer derz. Rente von -: 73,20 RM.
Der Antragsteller hat ein Eigenheim
in Laupheim im Wert von -: 2000 RM.,
worauf -: 1100 RM. Schulden sind.
An ständigen Monatsausgaben sind
Steuern, Schuldzins, Wassersins, Licht
geld etc. mit -: 16,50 RM. zu nennen.
Geiger hat bis 9.4.1932 Arbeitslo
senunterstützung bezogen und erhält 1t.
Bescheinigung des Arbeitsamts Ulm vom
9.4.1932 Krisenunterstützung nicht.
Die OFB. Laupheim hat eine Ableh
nung des Antrags vorgeschlagen.
Durch Vorbescheid der BFB. vom 25.4.1932 ist dem Antrag
Geiger dadurch stattgegeben, dass er ab April 1932 eine
Kaufende Monatsbeihilfe von -: 15 RM. zugebilligt erhielt.
Beschluss:
Anton Geiger in Laupheim als Kriegsbeschädigten anzuerken
nen und die ihm zugebilligte laufende Monatsbeihilfe von
15 RM. ab April 1932 zu genehmigen.
§ 6.
Friedrich Gerstung in Laupheim hat
am 28.7.1932 bei der BFB. öff. Fürsorge
wegen Arbeitslosigkeit und ungenügendem
Einkommen beantragt. Er ist am 13.12.
1894 geboren und verheiratet mit Rosa
geb. Diem, geb. am 28.10.1896. Die 2
Kinder sind 6 und 2 Jahre alt.