Full text: Kreiswohlfahrtsamt Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 14.8.1931 bis 30.10.1933 Band III Seite 597-894

Sitzung am 18. August 1932. 
Geiger ist 50% kriegsbeschädigt 1t. 
Bescheid des Vers.Amts Ulm vom 6.7.26 
mit einer derz. Rente von -: 73,20 RM. 
Der Antragsteller hat ein Eigenheim 
in Laupheim im Wert von -: 2000 RM., 
worauf -: 1100 RM. Schulden sind. 
An ständigen Monatsausgaben sind 
Steuern, Schuldzins, Wassersins, Licht 
geld etc. mit -: 16,50 RM. zu nennen. 
Geiger hat bis 9.4.1932 Arbeitslo 
senunterstützung bezogen und erhält 1t. 
Bescheinigung des Arbeitsamts Ulm vom 
9.4.1932 Krisenunterstützung nicht. 
Die OFB. Laupheim hat eine Ableh 
nung des Antrags vorgeschlagen. 
Durch Vorbescheid der BFB. vom 25.4.1932 ist dem Antrag 
Geiger dadurch stattgegeben, dass er ab April 1932 eine 
Kaufende Monatsbeihilfe von -: 15 RM. zugebilligt erhielt. 
Beschluss: 
Anton Geiger in Laupheim als Kriegsbeschädigten anzuerken 
nen und die ihm zugebilligte laufende Monatsbeihilfe von 
15 RM. ab April 1932 zu genehmigen. 
§ 6. 
Friedrich Gerstung in Laupheim hat 
am 28.7.1932 bei der BFB. öff. Fürsorge 
wegen Arbeitslosigkeit und ungenügendem 
Einkommen beantragt. Er ist am 13.12. 
1894 geboren und verheiratet mit Rosa 
geb. Diem, geb. am 28.10.1896. Die 2 
Kinder sind 6 und 2 Jahre alt.
	        
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