Full text: Kreiswohlfahrtsamt Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 14.8.1931 bis 30.10.1933 Band III Seite 597-894

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'Sitzung an 18. August 1932. 
Gerstung ist 1t. Bescheid des Vers.. 
Amts Ulm vom 4.4.1930 mit 40% berentet 
und erhält z.Zt. eine Monatsrente von 
32,65 HM. 
Er wohnt in Miete und bezahlt für 
2 Zimmer monatlich -: 18 HM. 
Dessen Einkommen besteht noch in , 
der Arbeitslosenunterstützung mit 
. . wöchentlich 2,90 UM. ab 25.7.1932. 
Die OFB. Laupheim befürwortet den ' 
Antrag mit dem Bemerken, dass der Baus-- . 
. . zins ausserordentlich hoch erscheine. 
Durch Vorbescheid der BFB. vom 29.7.1932 erhielt Gerstung 
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ab Juli 1932 einen Mietzinszuschuss in Höhe von -: 15 RM. !| ■ 
Beschluss: 
Friedrich Gerstung in Laupheim als Kriegsbeschädigten anzu= 
erkennen und die zuerkannte Mietzinsentschädigung in Höhe 
von 15 RM. an den Hausbesitzer Farny auszubezahlen. 
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§ 7. 
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Gustav Schittenhelm . Säger in 
Laupheim beantragte am 18.5.1932 öff. 
Fürsorge wegen ungenügendem Einkommen. 
Er ist am 24.6.1889. geboren und 
s 
verheiratet mit Marie geb. Fiesel. 
Das Stiefkind Rosa ist 17 Jahre 
alt und als Lehrmädchen bei Damenschnei 
derin Frl. Klara Sailer, hier bis 1.5. 
1933. Deren Lehrentschädigung ist -- 0. 
Der Antragsteller ist 40% kriegs= 
beschädigt 1t. Bescheid des Vers.Amts
	        
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