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'Sitzung an 18. August 1932.
Gerstung ist 1t. Bescheid des Vers..
Amts Ulm vom 4.4.1930 mit 40% berentet
und erhält z.Zt. eine Monatsrente von
32,65 HM.
Er wohnt in Miete und bezahlt für
2 Zimmer monatlich -: 18 HM.
Dessen Einkommen besteht noch in ,
der Arbeitslosenunterstützung mit
. . wöchentlich 2,90 UM. ab 25.7.1932.
Die OFB. Laupheim befürwortet den '
Antrag mit dem Bemerken, dass der Baus-- .
. . zins ausserordentlich hoch erscheine.
Durch Vorbescheid der BFB. vom 29.7.1932 erhielt Gerstung
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ab Juli 1932 einen Mietzinszuschuss in Höhe von -: 15 RM. !| ■
Beschluss:
Friedrich Gerstung in Laupheim als Kriegsbeschädigten anzu=
erkennen und die zuerkannte Mietzinsentschädigung in Höhe
von 15 RM. an den Hausbesitzer Farny auszubezahlen.
I I
§ 7.
\
Gustav Schittenhelm . Säger in
Laupheim beantragte am 18.5.1932 öff.
Fürsorge wegen ungenügendem Einkommen.
Er ist am 24.6.1889. geboren und
s
verheiratet mit Marie geb. Fiesel.
Das Stiefkind Rosa ist 17 Jahre
alt und als Lehrmädchen bei Damenschnei
derin Frl. Klara Sailer, hier bis 1.5.
1933. Deren Lehrentschädigung ist -- 0.
Der Antragsteller ist 40% kriegs=
beschädigt 1t. Bescheid des Vers.Amts