Sitzung am 18. August 1932.
Ulm vom 12.6.1930 mit einer derz.Monats
rente von -: 27,20 HM.
Er wohnt in Miete und bezahlt für
eine 3 Zimmerwohnung -: 25 HM, dazu
für Licht, Kranken- & Jnv.Vers.Beitrag
der Ehefrau weitere -: 7 HM.
Sch. ist seit 14.5.1932 ausgesteuer
1t. Bescheinigung des Arbeitsamts Ulm
vom 18.5.1932.
Die OFB. Laupheim befürwortet den
Antrag.
Durch Vorbescheid der BFB. vom 28.5.1932 wurde an Sch. eine
laufende Monatsbeihilfe in Höhe des derz. Mietzinses mit
-: 25 HM. sowie die laufenden Krankenkassenbeiträge ab Mai
1932 bewilligt.
Beschluss :
Gustav Schittenhelm in Laupheim als Kriegsbeschädigten an=
zuerkennen und die durch Vorbescheid zuerkannte Unterstütz
ung gutzuheissen.
§ 6.
Anton Link, fr.Maurer in Mietingen
beantragte am 22.4.1932 öff. Fürsorge
wegen Erwerbsunfähigkeit und ungenügen
dem Einkommen.
Er istam 3.6.1890 geboren und verh.
mit Theresia geb. Anderer, geb. am 15.6,
1885. Die 2 schulpflichtigen Kinder sini
12 und 10 Jahre alt.
Link ist 1t. Bescheid des Vers.Amts
Ulm vom 12.10.1927 zu 70% kriegsbeschä»