Full text: Kreiswohlfahrtsamt Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 14.8.1931 bis 30.10.1933 Band III Seite 597-894

Sitzung am 12» August 1932. 
digt mit einer derz. Monatsrente von 
-: 43 HM, die aber z.Zt. verpfändet ist 
Nebenher bezieht Link für den Ver ¬ 
lust des 1k. Auges eine Unfallrente ! 
durch die 1andw.Berufsgehossenschäft 
in Höhe von -: 13 HM. 1/4 Jährlich. 
Er bewirtschaftet 3 Morgen Pacht 
grundstücke, für die er monatlich 8 HM. 1 
Pachtzins zu bezahlen hat. 
Link wohnt im Armenhaus und fordert 
die Gemeinde Mietingen monatl. 8 RM. 
Mietzins für 3 Ziemer. 
Die OFB. Mietingen befürwortet den 
Antrag. 
Durch Vorbescheid der BFB. vom 22.4.1932 erhält Link den 
Mietzins mit monatlich —: 8 RM. sowie die Krankenkassen- 
beiträge je ab April 1932 zugebilligt. 
Beschluss: 
Anton Link in Mietingen als Kriegsbeschädigten anzuerken 
nen, die Krankenkassenbeiträge für ihn zu bezahlen und 
auch den zugebilligten Mietzins an die Gemeindekasse 
Mietingen ab April 1932 abzuführen. 
§ 9. 
Frau Magdalena Mäntele. Krieger 
witwe in Laupheim beantragte am 21.6. 
1932 bei der BFB. die Uebernahme der 
Krankenkassenbeiträge wegen ungenügen 
dem Einkommen. 
Frau Mäntele ist am 7.9.1892 gebore: 
und bezieht für ihren + Ehemann eine
	        
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