Sitzung am 12» August 1932.
digt mit einer derz. Monatsrente von
-: 43 HM, die aber z.Zt. verpfändet ist
Nebenher bezieht Link für den Ver ¬
lust des 1k. Auges eine Unfallrente !
durch die 1andw.Berufsgehossenschäft
in Höhe von -: 13 HM. 1/4 Jährlich.
Er bewirtschaftet 3 Morgen Pacht
grundstücke, für die er monatlich 8 HM. 1
Pachtzins zu bezahlen hat.
Link wohnt im Armenhaus und fordert
die Gemeinde Mietingen monatl. 8 RM.
Mietzins für 3 Ziemer.
Die OFB. Mietingen befürwortet den
Antrag.
Durch Vorbescheid der BFB. vom 22.4.1932 erhält Link den
Mietzins mit monatlich —: 8 RM. sowie die Krankenkassen-
beiträge je ab April 1932 zugebilligt.
Beschluss:
Anton Link in Mietingen als Kriegsbeschädigten anzuerken
nen, die Krankenkassenbeiträge für ihn zu bezahlen und
auch den zugebilligten Mietzins an die Gemeindekasse
Mietingen ab April 1932 abzuführen.
§ 9.
Frau Magdalena Mäntele. Krieger
witwe in Laupheim beantragte am 21.6.
1932 bei der BFB. die Uebernahme der
Krankenkassenbeiträge wegen ungenügen
dem Einkommen.
Frau Mäntele ist am 7.9.1892 gebore:
und bezieht für ihren + Ehemann eine