i.-iUffl
Sitzung am 1L, August 1932.
Witwenrente nach RVG. lt. Bescheid des
Vers.Amts Ulm vom 21.5.1927 mit derz.
monatlich —: 34 RM.
Sie ist Nähterin und verdient als
Heimarbeiterin z.Zt. soviel wie 0.
Sie ist freiw. Mitglied der Allg.
Ortskrankenkasse Laupheim und bezahlt
monatlich etwa 5 RM, dazu Lichtgeld,
Wasserzins etc.
Sie wohnt bei ihrer Mutter Veronika
Böllinger, Witwe, die selbst Rentnerin
ist. An Mietzins bezahlt sie ihrer
Mutter die monatlichen Steuern, die auf
dem Eigenheim der Mutter ruhen.
Die OFB. Laupheim befürwortet den
Antrag.
Beschluss;
Frau Magdalena Mäntele, Kriegerwitwe in Laupheim anzuerkennen
und für sie ab August 1932 die laufenden Krankenkassenbeiträge
an die Allg.Ortskrankenkasse Laupheim zu bezahlen.
§ 10.
Katharin a Held. Kriegerwitwe in
Wain hat mit Schreiben vom 19.3.1932
wegen Krankheit um die Bezahlung von
Arztkosten nachgesucht.
Frau Held ist am 18.9.1879 geboren
und bezieht für ihren gefallenen Ehemani
die Rente nach RVG. lt.Bescheid des Ver!
Amts Ulm vom 30.9.1929. Ausserdem die
Waisenrente nach RVG. für den Sohn Han^