Full text: Kreiswohlfahrtsamt Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 14.8.1931 bis 30.10.1933 Band III Seite 597-894

i.-iUffl 
Sitzung am 1L, August 1932. 
Witwenrente nach RVG. lt. Bescheid des 
Vers.Amts Ulm vom 21.5.1927 mit derz. 
monatlich —: 34 RM. 
Sie ist Nähterin und verdient als 
Heimarbeiterin z.Zt. soviel wie 0. 
Sie ist freiw. Mitglied der Allg. 
Ortskrankenkasse Laupheim und bezahlt 
monatlich etwa 5 RM, dazu Lichtgeld, 
Wasserzins etc. 
Sie wohnt bei ihrer Mutter Veronika 
Böllinger, Witwe, die selbst Rentnerin 
ist. An Mietzins bezahlt sie ihrer 
Mutter die monatlichen Steuern, die auf 
dem Eigenheim der Mutter ruhen. 
Die OFB. Laupheim befürwortet den 
Antrag. 
Beschluss; 
Frau Magdalena Mäntele, Kriegerwitwe in Laupheim anzuerkennen 
und für sie ab August 1932 die laufenden Krankenkassenbeiträge 
an die Allg.Ortskrankenkasse Laupheim zu bezahlen. 
§ 10. 
Katharin a Held. Kriegerwitwe in 
Wain hat mit Schreiben vom 19.3.1932 
wegen Krankheit um die Bezahlung von 
Arztkosten nachgesucht. 
Frau Held ist am 18.9.1879 geboren 
und bezieht für ihren gefallenen Ehemani 
die Rente nach RVG. lt.Bescheid des Ver! 
Amts Ulm vom 30.9.1929. Ausserdem die 
Waisenrente nach RVG. für den Sohn Han^
	        
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