Sitzung am 13. August 1932.
§ 12.
Die Bez .Krankenhausverwaltung Laup,
heim hat am 26.12.1931/5.1.1932 für
die Kriegervollwaise Paula Plank, Rot
die Uebernahme von Krankheits- und Ver
pflegungskosten beantragt.
Plank ist am 5.12.1907 geboren und
bezieht wegen Epilepsie heute noch die
Waisenrente nach RVG. 1t.Bescheid des
Vers.Amts Ulm vom 5.4.1930, nachdem
ihr Vater im Felde gefallen und die
Mutter verstorben ist.
Jhr gew. Aufenthalt ist in Rot bei
ihrem Stiefvater Zölestin Keller.
Frl. Plank war vom 24.12.1931 bis
11.1.1932 wegen ihrer epileptischen
Krankheit im Bez.Krankenhaus Laupheim.
Äusser der Kriegsrente und Zusatz»
rente mit monatlich 39,30 RM. hat
sie kein Einkommen.
Die Waise ist Mitglied der Allg.
Ortskrankenkasse Laupheim; letztere
hat Kostenbeteiligung nach § 1531 RVO,
zugesagt.
Die BFB. Laupheim befürwortet den
Antrag dringend.
Beschluss:
Paula Plank, Kriegervollwaise aus Rot anzuerkennen und die
entstehenden Krankheitskosten nach Abrechnung des Beitrags
der Allg.Ortskrankenkasse Laupheim auf den BFV. zu übernehme: