Full text: Kreiswohlfahrtsamt Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 14.8.1931 bis 30.10.1933 Band III Seite 597-894

Sitzung am 12. August 1932. 
§ 14. 
August Fiesel, fr.Taglöhner in 
Laupheim hat am 26.4.1932 wegen Arbeit 
Unfähigkeit und ungenügendem Einkommen 
öff. Fürsorge beantragt. 
Fiesel ist am 30.8.1868 geboren und 
verheiratet mit Sofie geb. Grün, geb. 
am 30.5.1868. 
Der Antragsteller bezieht seit 1.7, 
1932 eine Jnv.Rente von monatl. 41,50Z 
Ausserdem seit 2.5.1932 Arbeitslosen« 
Unterstützung von wöchentl. 5,62 RM. 
und zwar bis 17.6.1932. Ein Anspruch 
auf Krisenunterstützung besteht nicht 
1t. Bescheid des Arbeitsamts Ulm vom 
24.6.1932. 
Unterhaltsfähige Kinder sind nicht 
vorhanden. Der im Haushalt befindliche 
Sohn August ist ledig, arbeitslos und 
Vater von 1 unehel. Kind. 
Ständige Monatsausgaben sind für 
eine 3 Zimmerwohnung -: 20 RM., Wasser 
zins & Lichtgeld 3,50 RM. 
Die OFB. Laupheim hat die Ablehnung 
des Antrags vorgeschlagen. 
Durch Vorbescheid der BFB. vom 20.7.1932 ist dem Antrag 
Fiesel insofern stattgegeben als nach Wegfall der Arbeite« 
losenunterstützung eine laufende Monatsbeihilfe in Höhe des 
Mietzinses mit —: 20 RM. ab Juli 1932 gerechtfertigt ist.
	        
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