Full text: Kreiswohlfahrtsamt Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 14.8.1931 bis 30.10.1933 Band III Seite 597-894

Sitzung an 12. August 1932. 
Beschluss : 
August Fiesel, fr.Taglöhner in Laupheim als Soz.Rentner 
anzuerkennen und die ihm zugebilligte MietzinsentSchädigung 
mit monatlich 20 RM. zu genehmigen. 
§ 15. 
Albert Henle, fr.Werkz.Arbeiter in 
Laupheim beantragte bei der BFB. am 
14.4.1932 wegen Arbeitsunfähigkeit und 
i 
ungenügendem Einkommen öff. Fürsorge. 
Henle ist am 5.5.1866 geboren und 
verheiratet mit Franziska geb. Schick, 
geb. am 15.8.1868. 
Er bezieht seit 1.7.1932 eine Jnv. 
Rente von monatl. -: 43,35 RM. Der An 
tragsteller ist seit 18.11.1930 ausge 
steuert , also ohne weiteres Einkommen. 
Er hat ein Eigenheim im Wert von 
-: 2400 RM., darauf eine kl.Aufwertungs 
schuld. 
Unterhaltsfähige Kinder sind nicht 
vorhanden. Der ledige Sohn Fritz ist 
Kurzarbeiter, die ledige Tochter Elise 
ist Kleidernähterin und hat 1 unehel. 
Kind, 2 weitere Mädchen sind auswärts. 
An ständigen Monatsausgaben sind 
für Steuern, Licht, Wasserzins, Vers. 
Beiträge rd. —: 20 RM. angegeben. 
Die OFB. Laupheim schlägt die Ab 
lehnung des Unterstützungsantrags vor.
	        
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