Sitzung an 12. August 1932.
Beschluss :
August Fiesel, fr.Taglöhner in Laupheim als Soz.Rentner
anzuerkennen und die ihm zugebilligte MietzinsentSchädigung
mit monatlich 20 RM. zu genehmigen.
§ 15.
Albert Henle, fr.Werkz.Arbeiter in
Laupheim beantragte bei der BFB. am
14.4.1932 wegen Arbeitsunfähigkeit und
i
ungenügendem Einkommen öff. Fürsorge.
Henle ist am 5.5.1866 geboren und
verheiratet mit Franziska geb. Schick,
geb. am 15.8.1868.
Er bezieht seit 1.7.1932 eine Jnv.
Rente von monatl. -: 43,35 RM. Der An
tragsteller ist seit 18.11.1930 ausge
steuert , also ohne weiteres Einkommen.
Er hat ein Eigenheim im Wert von
-: 2400 RM., darauf eine kl.Aufwertungs
schuld.
Unterhaltsfähige Kinder sind nicht
vorhanden. Der ledige Sohn Fritz ist
Kurzarbeiter, die ledige Tochter Elise
ist Kleidernähterin und hat 1 unehel.
Kind, 2 weitere Mädchen sind auswärts.
An ständigen Monatsausgaben sind
für Steuern, Licht, Wasserzins, Vers.
Beiträge rd. —: 20 RM. angegeben.
Die OFB. Laupheim schlägt die Ab
lehnung des Unterstützungsantrags vor.