Sitzung am 12. August 1932,
Eureh Vorbescheid der BFB. vom 20.5.1932 ist dem Antrag
Henle stattgegeben dadurch, dass ihm ab Mai 1932 eine laufe?,
de Monatsbeihilfe von 10 RM. verbilligt ist.
Beschluss:
Albert Henle, fr.Werkz.Arbeiter in Laupheim als Soz.Rentner
anzuerkennen und die ihm zugebilligte Monatsbeihilfe von
10 RM. ab Mai 1932 gutzuheissen.
§ 16.
Josef Mösslangj^fr.Masch.Arbeiter
in Laupheim hat am 7.6.1932 wegen Ar--
beitsunfähigkeit und ungenügendem Ein»
kommen öff. Fürsorge beantragt.
Mösslang ist am 8.1.1862 geboren
und verh. mit Franziska geb, Baisch,
geb. am 1.5.1866.
Dessen Jnv.Rente beträgt seit 1.7.
1932 monatlich 37,90 RM.
Er ist 1t.Bescheinigung des Arbeit!
amts Ulm vom 4.6.1932 ausgesteuert.
Der Antragsteller hat ein Eigenheil
im Wert von 5100 RM., worauf 3900 Ä
Schulden sind.
An Steuern, Licht, Wasserzins und
Schuldzinsen nebst Tilgungsrate hat er
monatlich —: 37,40 RM. zu verausgaben.
Unterhaltsfähige Kinder sind nicht
da. Der Sohn Konrad, welcher sich im
Hause befindet und Miete bezahlen soll
te, ist seit 2 Jahren arbeitslos.
Die OFB. Laupheim befürwortet nur_