Sitzung am 14. August. 1931.
in Laupheim, verheiratet, geb. 10.5.1870
hat am 30.7.1931 Antrag auf Uebernahme
der Krankenkassenbeiträge ab 31.3.1931
nachgesucht.
Vogel war bis zum 15.11.1929 während
etwa 25 Jahren in der Laupheimer Werk=
zeugfabrik beschäftigt und ist seit 16.
11.1929 arbeitslos.
Bis zum 1.4.1931 hat er Arbeitslosen-
bezw. Krisenunterstützung bezogen.
Wegen Arbeitsunfähigkeit wurde er ab
1. April 1931 invalidiert und erhält eine
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monatliche Jnv.Rente von 50,85 RM.
Vermögen uns( sonstiges Einkommen hat
er nicht.
Der monatliche Mietzins beträgt 8 RM.
Seine Ehefrau hat kein Einkommen.
Die 5 Kinder, von denen 4 verheiratet
sind, sind nicht unterhaltsfähig.
Die OFB. Laupheim, welche die Kran=
kenversicherungsbeiträge vom 31.3. bis
31.5.1931 mit 13,56 RM. bezahlt hat
bittet um Ersatz dieses Betrags und emp
fiehlt dem Ersuchen des Vogel um Ueber=
nähme der künftigen Beiträge stattzugeben
zumal Vogel ein kranker Mann sei.
s-k .
Beschluss :
Die vom 31. März bis 31. Mai 1931 von der Ortsfürsorgebehörde
bezahlten Krankenversicherungsbeiträge von -: 13,56 RM. die»
der zu ersetzen und die Krankenvers.Beiträge für Vogel ab
1.6.1931 an die Allg,Ortskrankenkasse zu bezahlen.