Full text: Kreiswohlfahrtsamt Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 14.8.1931 bis 30.10.1933 Band III Seite 597-894

Il 
Sitzung am 12. August 1932. 
die Hebernahme der Krankenversicherungs 
beiträge. 
Durch Vorbescheid der BFB. vom 31.7.1932 ist dem Antrag 
Mösslang insofern stattgegeben worden als mit dem 4.6.1932 
die Krisenunterstützung aufhörte und eine laufende Monats= j 
beihilfe von 20 RM. ab Juli 1932 sowie die laufenden Kran=: 
kenkassenbeiträge als notwendig erschien. 
Beschluss: 
Josef Mösslang, fr.Masch.Arbeiter in Laupheim als Soz.Rentner 
anzuerkennen und die ihm zugebilligte Unterstützungen zu ge= 1 
nehmigen. 
§ 17. 
• । 
> 
Anton Münzing, fr.Zimmermann in 
Laupheim beantragte bei der BFB. am 
12.7.1932 öff. Fürsorge wegen Krankheit > 
und ungenügendem Einkommen. 
Der Antragsteller ist am 13.9.1868 
geboren und seit 1 Jahr getrennt lebendj 
Dessen Jnv.Rente beträgt seit 1.7. I 1 
1932 monatlich —: 32,60 RM. 
Lt.Bescheinigung des Arbeitsamts 
Ulm vom 8.7.1932 ist M. seit 17.6.1932 
ausgesteuert, also ohne weiteres Ein 
kommen. Angeblich ist er auch asthma- 
und herzleidend. 
Unterhaltsfähige Kinder sind nicht 
vorhanden; die ledigen Kinder sind ar 
beitslos bezw. in Dienststellen. 
Münzing bezahlt für 1 Zimmer mit 
Verpflegung monatlich -: 30 RM.
	        
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