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Sitzung am 12. August 1932.
die Hebernahme der Krankenversicherungs
beiträge.
Durch Vorbescheid der BFB. vom 31.7.1932 ist dem Antrag
Mösslang insofern stattgegeben worden als mit dem 4.6.1932
die Krisenunterstützung aufhörte und eine laufende Monats= j
beihilfe von 20 RM. ab Juli 1932 sowie die laufenden Kran=:
kenkassenbeiträge als notwendig erschien.
Beschluss:
Josef Mösslang, fr.Masch.Arbeiter in Laupheim als Soz.Rentner
anzuerkennen und die ihm zugebilligte Unterstützungen zu ge= 1
nehmigen.
§ 17.
• ।
>
Anton Münzing, fr.Zimmermann in
Laupheim beantragte bei der BFB. am
12.7.1932 öff. Fürsorge wegen Krankheit >
und ungenügendem Einkommen.
Der Antragsteller ist am 13.9.1868
geboren und seit 1 Jahr getrennt lebendj
Dessen Jnv.Rente beträgt seit 1.7. I 1
1932 monatlich —: 32,60 RM.
Lt.Bescheinigung des Arbeitsamts
Ulm vom 8.7.1932 ist M. seit 17.6.1932
ausgesteuert, also ohne weiteres Ein
kommen. Angeblich ist er auch asthma-
und herzleidend.
Unterhaltsfähige Kinder sind nicht
vorhanden; die ledigen Kinder sind ar
beitslos bezw. in Dienststellen.
Münzing bezahlt für 1 Zimmer mit
Verpflegung monatlich -: 30 RM.