.Sitzunp; am 12. August 1932,
Dessen Jnv.Rente beträgt einschl.
4 Kinderzulagen z.Zt. monatl. 78,90 BM,
Für eine 3 Zimmerwohnung werden
-: 16 RM. bezahlt.
Die OFB. Burgrieden befürwortet
eine Monatsbeihilfe von -: 15 RM.
Durch Vorbescheid der BFB. vom 10.5.1932 wurde Landes ab
April 1932 eine laufende Monatsbeihilfe in Höhe des Mietzinses
mit 15 RM. bewilligt.
Beschluss :
Bernhard Landes, fr.Eisendreher in Burgrieden als Soz.Rentner
anzuerkennen und ihm ab April 1932 eine laufende Monatsbeihilfi
von -: 15 RM. zuzuerkennen.
§ 29.
Matthäus Guter, Jnv.Rentner in
Dietenheim hat am 22.7.1932 durch die
OFB. Dietenheim um die Uebernahme von
Arzt- & Apothekerkosten nachgesucht.
Guter ist am 2.3.1867 geboren und
seit 1932 verwitwet. Er wohnt bei einer
ledigen Tochter, die Nähterin ist.
Dessen Jnv.Rente beträgt seit 1.7.
1932 monatlich 42,70 RM.
Der Antragsteller ist seit Monaten
schwer krank ( Krebs ).
Die OFB. Dietenheim befürwortet die
Uebernahme der Krankheitskosten.
Beschluss:
Matthäus Guter, Jnv.Rentner in Dietenheim als Soz.Rentner an
zuerkennen und die entstehenden Krankheitskosten zu bezahlen.^