Sitzung am 12. August 1932.
§ 30.
Theresia Betz , Witwe in Mietingen
hat durch die OFB. Mietingen am 8.7.32
altershalber öff. Fürsorge beantragt.
Sie ist am 26.9.1853 geboren und
seit 3.5.1932 verwitwet.
Sie wohnt bei ihrem einzigen Sohn
Christian, Landwirt & Maurer.
Jhre Witwenrente beträgt ab 1.7.32
monatlich -: 13,40 HM.
Der Gemeinderat Mietingen lehnt
mangelnden Bedürfnisses den Antrag ab.
Beschluss :
Frau Theresia Betz, Witwe in Mietingen als Soz.Rentnerin an=
zuerkennen, dagegen eine öff. Fürsorge abzuweisen, nachdem
der Gemeinderat Mietingen eine Bedürftigkeit nicht einsieht.
§ 31.
Frau Maria Bacher, Witwe in Rot
hat durch die OFB. Rot im Mai 1932
krankheitshalber um die Uebernahme der
entstehenden Krankheitskosten nachge=
sucht.
Sie ist am 10.6,1876 geboren und
seit 1925 verwitwet. Sie hat in Rot
ihren eigenen Haushalt, nachdem ihr
Sohn Bartholomäus durch Zwangsverstei
gerung sein landw.Anwesen eingebüsst
hat und die Mutter nicht mehr unter®