Sitzung am 12, August 1932«
stützen kann.
Die Witwenrente beträgt seit 1.7.32
monatlich 18,10 RM.
Weitere Einkünfte hat sie vorläufig
nicht. Unterhaltsfähige sind nicht da.
Der Gemeinderat Rot befürwortet das
Gesuch der Bacher nicht.
Beschluss: j
Frau Marie Bacher, Witwe in Rot als Soz,Rentnerin anzuerkennen
und die auf sie entstehenden Krankheitskosten zu übernehmen.
§ 32.
Josef Schultheiss. Dienstknecht in
Schönebürg hat am 20.4.1932 durch die
OFB. Schönebürg um öff. Fürsorge nachge
sucht , nachdem er seit September 1931
krank und erwerbsunfähig ist.
Der Antragsteller ist am 2.5.1900
geboren und verheiratet mit Sofie geb.
Kuhn, geb.am 27.1.1903. Sein Kind ist
2 Jahre alt.
Schultheiss war bei der Elisabethen®
pflege Schönebürg als Dienstknecht tätig
und ist seit 20.9.1931 krank.
Die Krankenkassenpflicht ist am 20.4,
1932 abgelaufen. Ein Antrag auf Jnvali=
denrente ist eingereicht worden und wur
de dem Antragsteller ab 1.5.1932 die
Jnv.Rente mit monatlich -: 40,60 RM. zu 6
gebilligt, Bescheid vom 23.4.1932.