Full text: Kreiswohlfahrtsamt Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 14.8.1931 bis 30.10.1933 Band III Seite 597-894

Sitzung am 12, August 1932« 
stützen kann. 
Die Witwenrente beträgt seit 1.7.32 
monatlich 18,10 RM. 
Weitere Einkünfte hat sie vorläufig 
nicht. Unterhaltsfähige sind nicht da. 
Der Gemeinderat Rot befürwortet das 
Gesuch der Bacher nicht. 
Beschluss: j 
Frau Marie Bacher, Witwe in Rot als Soz,Rentnerin anzuerkennen 
und die auf sie entstehenden Krankheitskosten zu übernehmen. 
§ 32. 
Josef Schultheiss. Dienstknecht in 
Schönebürg hat am 20.4.1932 durch die 
OFB. Schönebürg um öff. Fürsorge nachge 
sucht , nachdem er seit September 1931 
krank und erwerbsunfähig ist. 
Der Antragsteller ist am 2.5.1900 
geboren und verheiratet mit Sofie geb. 
Kuhn, geb.am 27.1.1903. Sein Kind ist 
2 Jahre alt. 
Schultheiss war bei der Elisabethen® 
pflege Schönebürg als Dienstknecht tätig 
und ist seit 20.9.1931 krank. 
Die Krankenkassenpflicht ist am 20.4, 
1932 abgelaufen. Ein Antrag auf Jnvali= 
denrente ist eingereicht worden und wur 
de dem Antragsteller ab 1.5.1932 die 
Jnv.Rente mit monatlich -: 40,60 RM. zu 6 
gebilligt, Bescheid vom 23.4.1932.
	        
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